
Häufig gestellte Fragen
Teilnehmen können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Führungskräfte, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie ganze Betriebe im Zuständigkeitsbereich der BGHM.
Ihre Vorschläge können Sie ganz einfach über das Online-Teilnahmeformular einreichen oder per Mail (idee@bghm.de) an uns schicken.
Informationen zur Bewerbung für den Azubi-Sicherheitspreis finden Sie auf unserer Internetseite.
Für den BGHM-Sicherheitspreis gibt es keine Einsendefrist. Das ganze Jahr über können Projekte eingereicht werden. Beim Azubi-Sicherheitspreis können Projekte bis zu einem halben Jahr nach Bekanntgabe des Themas eingereicht werden.
Sie können sich mit allen relevanten, umgesetzten Projekten bewerben, die den Arbeitsschutz über das gesetzlich vorgeschriebene Maß der Unfallverhütung und der Vermeidung von Berufskrankheiten hinaus wirksam voranbringen.
Ja, wenn in dessen Verlauf bereits neue Maßnahmen umgesetzt wurden, die den Arbeitsschutz verbessern, können Sie diese auch für den BGHM-Sicherheitspreis einreichen.
Nein. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir der Neutralität verpflichtet. Aus diesem Grund können beim BGHM-Sicherheitspreis keine kommerziellen Produkte berücksichtigt werden.
Die Ideen für den BGHM-Sicherheitspreis werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: Betriebliche Sicherheitstechnik, Ablauforganisation, Mitarbeitermotivation, Gesundheitsschutz/Ergonomie, innovative Umsetzung.
Nein, die Teilnahme ist kostenlos.
Formale Anforderungen
Damit die Fachjury Ihren Beitrag bewerten kann, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte anschauliche Infos bei: ob als Video, als Präsentation oder in einer anderen Form. Beschreiben Sie darin so genau wie möglich,
- wodurch sich Ihre Innovation auszeichnet,
- wie die Situation im Betrieb vorher war und
- wie die aktuelle optimierte Situation ist.
Sollte Ihre Datei mit detaillierten Informationen zu groß sein, um sie in das Bewerbungsformular hochzuladen, senden Sie Ihre Datei an idee@bghm.de.
Wenn Sie ein Video einsenden, in dem Personen zu sehen sind, schicken Sie bitte auch eine Einverständniserklärung mit. Darin müssen alle gefilmten Personen schriftlich erklären, dass sie mit der Veröffentlichung des Videos im Falle des Gewinns einverstanden sind.
Noch ein Hinweis: Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir der Neutralität verpflichtet. Aus diesem Grund können beim BGHM-Sicherheitspreis keine kommerziellen Produkte berücksichtigt werden.
Machen auch Sie mit - Ihre Ideen zählen!