Sitz- und Steharbeitsplätze

Die Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Arbeitsmittel und der Aufgabe muss Bewegungsfreiheit und die Änderung der Körperhaltung ermöglichen, einseitige Muskel-Skelett-Belastungen sollen soweit möglich vermieden werden. Beschäftigte sollten im Laufe des Arbeitstages zwischen der sitzenden und der stehenden Körperhaltung wechseln können. Im Allgemeinen ist als Hauptarbeitshaltung eher das Sitzen als das Stehen zu bevorzugen. Knien, Kriechen und Liegen sollte als Arbeitshaltung soweit möglich vermieden werden.

Sitzarbeitsplatz 

Die Gestaltung und Einrichtung eines Sitzarbeitsplatzes muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein gutes Sitzen und Sehen bei der Arbeit möglich ist. Insbesondere ist Fehlbeanspruchungen des Nackens, des Schultergürtels und des Rückens vorzubeugen. Außerdem sind Zwangshaltungen durch ausreichende Freiräume für Arm- und Beinbewegungen zu vermeiden. 

Zu beachtende Grundregeln bei Einrichtung eines Sitzarbeitsplatzes sind:

  • Oberkörper aufrecht,
  • Oberarme senkrecht,
  • Unterarme waagerecht,
  • Blickwinkel ca. 40° nach unten,
  • Oberschenkel waagerecht,
  • Unterschenkel senkrecht sowie
  • flächiger Bodenkontakt der Füße.

Allerdings führt andauerndes statisches Sitzen zu einer kritischen Dauerbelastung der Wirbelsäule, die Muskelverspannungen und Ermüdung verursachen kann. Empfohlen wird so genanntes "dynamisches Sitzen", d. h. wechselnde Sitzhaltung. Tätigkeiten, die ganztägig im Sitzen ausgeführt werden, sind aus ergonomischer Sicht zu vermeiden. Anzustreben sind vielmehr Tätigkeiten, bei denen Sitzen, Stehen und Gehen wechseln.Für alle Arbeiten, die ganz oder teilweise im Sitzen verrichtet werden können oder bei denen der Arbeitsablauf ein zeitweises Setzen zuläßt, müssen Sitzgelegenheiten vorhanden sein, ansonsten in der Nähe der Arbeitsplätze (s.a. Anhang ArbStättV). Hierfür sind Arbeitsstühle nach DIN 68877 geeignet.

Anhang ArbStättV, Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1, Nr. 3.3 (2): 

„Kann die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden oder lässt es der Arbeitsablauf zu, sich zeitweise zu setzen, sind den Beschäftigten am Arbeitsplatz Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Können aus betriebstechnischen Gründen keine Sitzgelegenheiten unmittelbar am Arbeitsplatz aufgestellt werden, obwohl es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, müssen den Beschäftigten in der  Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten bereitgestellt werden.“

Steharbeitsplatz 

Grundregeln bei Einrichtung eines Steharbeitsplatzes sind:

  • Körperhaltung aufrecht,
  • Oberarme senkrecht nach unten,
  • Zwischen Ober- und Unterarm ein rechter Winkel oder größer sowie
  • Kopf- und Blickneigung zusammen ca. 30 bis 35°.

Andauernde Stehbelastung bedeutet eine erhöhte statische Muskelarbeit zur Aufrechterhaltung der Körperhaltung sowie eine stärkere Beanspruchung des Kreislaufsystems. Die meisten dadurch bewirkten Veränderungen sind zunächst funktioneller Natur und reversibel, sie können jedoch als langzeitige Folge in chronische Zustände übergehen. Hinsichtlich der kausalen Wirkungsmechanismen besteht im Detail weiterer Forschungsbedarf. 

Gestaltungsempfehlungen

Von gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen kann gesprochen werden, wenn es gelingt, den Hauptanteil der täglichen Arbeitszeit in regelmäßigem Wechsel von Arbeiten im Sitzen, Stehen und Gehen zu gestalten. Eine ausgewogene Belastung soll ca. 60 % Sitzen, ca. 30 % Stehen und ca. 10 % Gehen beinhalten. 

Die LASI-Handlungsanleitung „Bewegungsergonomische Gestaltung von andauernder Steharbeit“ (LASI (Hrsg.), LV 50, März 2009) erläutert verschiedene Gestaltungsmaßnahmen:

  • Andauerndes Stehen vermeiden,
  • Arbeitserweiterung,
  • Arbeitsplatzwechsel: stehende Arbeit und Arbeit im Sitzen,
  • Mischarbeit/ Gruppenarbeit,
  • Pausengestaltung,
  • Maßliche Gestaltung des Arbeitsplatzes,
  • Stehhilfen,
  • Fußbodengestaltung,
  • Kompressionssocken oder -strümpfe,
  • Geeignetes Schuhwerk,
  • Gesundheitsbewusstes Verhalten.

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