Beitragsberechnung

Beitragsbescheide für unsere Mitgliedsunternehmen

Durch das Umlageverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung erhalten Sie Ende April Ihren Beitragsbescheid für das vorangegangene Kalenderjahr. Mit dem Beitragsbescheid 2022 (Versanddatum 25.04.2023) werden die Umlagen auf Grundlage des am 01.01.2019 für die BGHM in Kraft getretenen Gefahrtarifes berechnet.

Die Beitragsfüße (oder auch Umlageziffern) der BGHM für das Umlagejahr 2022 lauten:

  • Basis- und Strukturumlage: 4,88
  • Umlage Überaltlastausgleich nach Neurenten: 0,40
  • Umlage Überaltlastausgleich nach Entgelten: 2,00

Trotz des weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfelds hat der Vorstand der BGHM den Beitragsfuß in den vergangenen Jahren konstant gehalten. Möglich wurde dies durch eine erhebliche Entnahme von Liquiditätsmitteln der BGHM, was derzeit nicht mehr erforderlich ist.

Berechnung der Beiträge

Der Beitrag eines Unternehmens errechnet sich nach der Formel:

Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß (Umlageziffer) : 1000

Die Gefahrklasse ist die jeweilige Gefährdungseinstufung des Unternehmens, die sich aus der Zugehörigkeit zu einem Unternehmenszweig ergibt. Durch die Gefahrklasse wird erreicht, dass die Beiträge nach dem Risiko gestaffelt werden. Die Veranlagung Ihres Unternehmens nach dem Gefahrtarif entnehmen Sie Ihrem Veranlagungsbescheid. Die Berechnung von Gefahrklassen ist gesetzlich geregelt. 

Das Arbeitsentgelt ist die vom Unternehmen im Lohnnachweis gemeldete Summe der an die Beschäftigten gezahlten Bruttoentgelte. Näheres können Sie dem Arbeitsentgeltkatalog entnehmen. Sofern ein Lohnnachweis nicht eingereicht wurde, werden die Arbeitsentgelte geschätzt.

Der Beitragsfuß, auch Umlageziffer genannt, errechnet sich aus den im Lohnnachweis gemeldeten Entgeltsummen und den Ausgaben der Berufsgenossenschaft.