Sicherheitsbeauftragte

Gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unter Berücksichtigung der in § 20 Abs. 1 genannten Kriterien Sicherheitsbeauftragte bestellen. Sicherheitsbeauftragte unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Führungskräfte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Arbeitsschutz und können positiv auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen einwirken, sich sicherheitsgerecht zu verhalten. Damit die Sicherheitsbeauftragten ihre Aufgaben in diesem Sinne erfüllen können, bedarf es einer entsprechenden aufgabenorientierten Ausbildung.

Im ersten Teil des Seminars setzen Sie sich mit Ihrer Rolle als Sicherheitsbeauftragte bzw. Sicherheitsbeauftragter auseinander. Dabei wird Ihnen deutlich, welche Aufgaben und Pflichten Sie haben und welche Rechte mit dieser Rolle verbunden sind. Sie lernen die wesentlichen Aufgaben in Bezug auf die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit kennen und eignen sich die hierfür erforderlichen Grundkompetenzen an.

Im zweiten Teil des Seminars erweitern Sie - als Sicherheitsbeauftragte - Ihre Grundkompetenzen. Einerseits stellen Sie durch die Bearbeitung verschiedener Themen im Arbeitsschutz Ihre Fachkompetenz auf eine breitere Basis. Andererseits erweitern Sie Ihre Methoden- und Sozialkompetenz und erhöhen dadurch Ihren Wirkungsgrad in der Zusammenarbeit mit Vorgesetzten, weiteren Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren sowie in Gremien wie Arbeitsschutzausschuss und Gesundheitszirkel.

Neben der Teilnahme am Seminar Sicherheitsbeauftragte - 1. Teil qualifiziert Sie auch die Teilnahme an den Seminaren Sicherheitsbeauftragte aus KMU - 1. und 2. Teil für das Seminar Sicherheitsbeauftragter - 2. Teil.
 

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