Betriebsratsmitglieder

Aus dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ergeben sich für Mitglieder des Betriebsrates bestimmte Aufgaben im Rahmen des Arbeitsschutzes: die Beobachtungsaufgabe, die Gestaltungsaufgabe und die Mitwirkungsaufgabe. Um diese erfüllen zu können, sind Betriebsratsmitglieder mit umfangreichen Rechten ausgestattet: Unterrichtungs- und Informationsrechte, Mitwirkungs-, Initiativ- und Anhörungsrechte, Mitbestimmungsrechte und das Recht auf die Einberufung einer Einigungsstelle. Betriebsratsmitglieder sollen im Sinne der Versicherten von diesen Rechten Gebrauch machen und mit der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer sowie Arbeitsschutzakteurinnen und -akteuren zusammenarbeiten, um den Arbeitsschutz im Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Um diesen Aufgaben angemessen nachkommen zu können, benötigen sie eine entsprechende Ausbildung.

Sie lernen in unserem zweiteiligen Seminarangebot die verschiedenen Handlungsfelder einer gut strukturierten Arbeitsschutzorganisation kennen. Dreh- und Angelpunkt bildet hierbei die Gefährdungsbeurteilung. Beispiele guter Praxis sowie mögliche Vorgehensweisen im Betrieb unter Einbeziehung aller Akteurinnen und Akteure im Arbeitsschutz runden das Seminar ab. Nach Abschluss der beiden Grundlagenseminare können Sie Ihr wissen dann in unserer Fortbildung für Betriebsratsmitglieder vertiefen.

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Sie haben die Grundseminare für Betriebsratsmitglieder bereits absolviert? Die Reservierungsfunktion bietet Ihnen auch Zugriff auf unsere umfangreichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Neben Angeboten speziell für Betriebsratsmitglieder finden Sie hier unsere Veranstaltungen zu einer breiten Palette von Fachthemen. Ob in Präsenz oder lieber online, Sie haben die Wahl zwischen zahlreichen Seminaren zu „Betrieblichen Gegebenheiten“ und zu „Tätigkeiten und Arbeitsplätzen“.