Werden Sie Aufsichtsperson bei der BGHM

Aufsichtsperson bei der BGHM

Als Berufsgenossenschaft haben wir als Teil der gesetzlichen Unfallversicherung einen Präventionsauftrag zu erfüllen. Durch Förderung und Gewährleistung von Prävention möchten wir erreichen, dass die Beschäftigten in unseren Mitgliedsbetrieben der Branchen Holz und Metall immer sicherer arbeiten können. Unser gesetzlich verankerter Leitgedanke lautet: „Prävention mit allen geeigneten Mitteln.“ Mit unserer kontinuierlichen Präventionsarbeit haben wir – im Sinne dieses Leitgedankens – zudem das Ziel, zur Herausbildung einer aktiven Präventionskultur in den Unternehmen beizutragen. Eine zentrale Stellung bei der Erfüllung des gesetzlichen Präventionsauftrags nimmt bei den Berufsgenossenschaften die Aufsichtsperson ein.

Das bieten wir

  • Bezahlung und Sozialleistungen nach den Bestimmungen für Bundesbeamte
  • einen unbefristeten Arbeitsvertrag in Vollzeit, die Möglichkeit zur Teilzeit (während der Ausbildung ggf. eingeschränkt)
  • eine abwechslungsreiche Tätigkeit, die z.T. von zu Hause aus geplant werden kann
  • ein familienfreundliches Arbeitsumfeld
  • 30 Tage Urlaub
  • individuelle Förderung durch Mentoring
  • Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, u.a. betriebliche Zusatzrente

Das erwartet Sie

Als Aufsichtspersonen (AP) sind Sie ein Bindeglied zwischen der BGHM und unseren Mitgliedsunternehmen. Dabei übernehmen Sie ein Spektrum komplexer Aufgaben. Sie überwachen, beraten und schulen die Betriebe – und leisten so einen entscheidenden Beitrag zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Zu diesem Zweck führen Sie in Ihrem beruflichen Alltag regelmäßig Betriebsbesichtigungen durch. Sie entscheiden in Abhängigkeit von Branchenspezifika sowie den betrieblichen Gegebenheiten vor Ort, in welchem Umfang ein Beratungs- bzw. Überwachungsbedarf besteht. Hierfür werden Sie von uns zur AP ausgebildet.

Das sind Sie

  • Sie haben ein Bachelor- oder Masterstudium der Ingenieur- oder Naturwissenschaften abgeschlossen.
  • Anschließend waren Sie mindestens zwei Jahre in der betrieblichen Praxis tätig und konnten Erfahrungen in Fertigungs- oder Entwicklungsbereichen der Industrie sammeln.
  • Als Generalistin bzw. Generalist verfügen Sie über ein breites branchenübergreifendes Grundverständnis sowie branchenspezifisches Spezialwissen.
  • Sie zeichnet ein hohes Maß an Eigenverantwortung, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit aus.
  • Sie bringen die Bereitschaft zur überwiegenden, auch mehrtägigen Außendiensttätigkeit in Betrieben, in Ausbildungsstätten und auf Baustellen mit und besitzen einen Führerschein der Klasse B.
  • Sie freuen sich darauf, sich kontinuierlich fortzubilden.

Ausbildungsablauf

Die Ausbildung zur Aufsichtsperson dauert in der Regel zwei Jahre. Zu Beginn Ihrer Ausbildung erhalten Sie einen individuell auf Sie zugeschnittenen Ausbildungsplan. Dieser beinhaltet sowohl die Teilnahme an Seminaren (intern/extern) als auch eine 1- wöchige Hospitation an unserem Hauptverwaltungsstandort Mainz.

Um Sie während Ihrer Ausbildung optimal zu unterstützen, führen die Ausbildungskoordinatoren, Führungskräfte sowie Kolleginnen und Kollegen der Präventionsbezirke gemeinsam mit Ihnen Betriebsbegehungen durch. Dadurch erhalten Sie schon früh einen Einblick in Ihren späteren Arbeitsalltag.

Darüber hinaus werden Sie einer erfahrenen Aufsichtsperson zugeordnet, die Sie während Ihrer Ausbildung als Mentor bzw. Mentorin unterstützt.

Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, die sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammensetzt. Außerdem steht im Rahmen der Prüfung die Besichtigung eines Ihnen noch unbekannten Mitgliedsbetriebs an.

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Informationen zu offenen Positionen finden Sie in unseren aktuellen Stellenangeboten.

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Florian Hoppner
06131 802-15156
florian.hoppner@bghm.de