
Die wichtigsten Regeln gegen den Coronavirus! Das Plakat der BGHM können Sie hier herunterladen.
Handlungshilfen
Diese Handlungshilfen beziehen sich ausschließlich auf die aktuelle Situation der Corona-Pandemie; die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes bleiben hiervon unberührt.
Hinweis
Eine Muster-Gefährdungsbeurteilung zur Pandemie finden Sie hier
Unterweisungen und Betriebsanweisungen in der Corona-Krise finden Sie hier


Bitte beachten Sie: Die Handlungshilfen der BGHM setzen die Anforderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel für die metall- und holzverarbeitenden Betriebe um. Da die Coronaschutzmaßnahmen stetig an die jeweilige Situation der Städte und Kreise angepasst werden, sind zusätzlich auch immer die aktuellen länderspezifischen Coronaschutzverordnungen zu berücksichtigen, die im Internet auf den Seiten des jeweiligen Bundeslandes veröffentlicht werden.
Allgemeine Handlungshilfen
Spezielle Handlungshilfen
Weitere Handlungsanleitungen
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Link: BAuA)
- Bestattungsunternehmen - Was müssen Bestatterinnen und Bestatter im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 beachten? (Link: bg-verkehr.de)
- Schutzmaßnahmen für Handwerkerinnen und Handwerker im Kundendienst (Link: DGUV)
- Unterweisung zur Anwendung von PSA gegen Absturz während der Coronavirus-Pandemie (Link: DGUV)
- Hinweise zur Verwendung von Masken (MNS-, FFP- sowie Mund-Nasen-Bedeckung) (Link: RKI)
- Empfehlungen zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (DGUV)
- Coronavirus (SARS-CoV-2) Empfehlungen für beruflich bedingte Auslandsreisen (Link: DGUV)
- Psychische Belastung und Beanspruchung von Beschäftigten während der Coronavirus-Pandemie (Link: DGUV)
- Handlungshilfe für Ersthelfende - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie
- Handlungshilfe für Unternehmen - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie (Link: DGUV)
- Handlungshilfe für ermächtigte Ausbildungsstellen - Erste Hilfe im Betrieb im Umfeld der Corona (SARS-CoV-2)-Pandemie (Link: DGUV)
- Arbeiten im Homeoffice – nicht nur in der Zeit der SARS-CoV-2-Epidemie (Link DGUV)
- Check-up Homeoffice (Link DGUV)
Hinweis
Die von den staatlichen Stellen festgestellte Infektionsgefährdung durch das Corona-Virus ist zugleich auch eine Gefährdung für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel ist vom Unternehmensverantwortlichen bei den Arbeitsschutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Infektionsgefährdung wird damit Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin. Die Gefährdungsbeurteilung muss entsprechend aktualisiert, die Schutzmaßnahmen angepasst und deren Wirksamkeit überprüft werden. Die Handlungshilfen der BGHM konkretisieren den BMAS-Arbeitsschutzstandard branchenspezifisch und geben wichtige Hilfestellungen, damit die Schutzmaßnahmen praxisnah und alltagstauglich umgesetzt werden können. Darüber hinaus können in den von den Bundesländern erlassenen Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus weitergehende Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gefordert werden, die ebenfalls zu beachten sind.

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