Online-Regionaltagung der BGHM
Freitag, 13. März 2026
Die BGHM – unsere Aufgaben und Leistungen
Gezielte Informationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, praxisnahe Beratung sowie persönlicher Austausch: Das ist unsere Regionaltagung für Sie – für Betriebe der Holz- und Metallbranche mit bis zu 50 Beschäftigten.
Nutzen Sie die Chance, mit Fachleuten Ihrer Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie sich zu Ihren Fragen, z.B. zum Beitrag oder der Prävention von Unfällen, beraten. In Vorträgen mit alltäglichen Beispielen erfahren Sie mehr über die grundlegenden Aufgaben und Leistungen Ihrer BGHM. Lernen Sie auch die speziellen Beratungsangebote für kleine und mittelständische Betriebe kennen.
Programm
| 08:45 - 09:00 Uhr | Einwahl in die Veranstaltung |
| 09:00 - 11:25 Uhr | Veranstaltungsbeginn/Begrüßung Erläuterung der Konferenz-Software Die BGHM – Zuverlässig an Ihrer Seite Selbstverwalten – Mitgestalten Aktuelles aus der Arbeit des Vorstandes Prävention verstehen – Angebote nutzen Teil 1: Unterstützungs- und Beratungsangebote Prävention verstehen – Angebote nutzen Teil 2: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung |
| 11:25 - 12:00 Uhr | Mittagspause |
| 12:00 - 14:05 Uhr | Holzbearbeitungsmaschinen im Fokus Check Five – Deine Maschinen-Routine Asbest im Fokus Asbest und Gefahrstoffe auf Baustellen Lärm im Fokus „Laut ist out“ Rehabilitation vor Ort Heilbehandlung, Geldleistung, Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten Was kostet das? Beitragsrechnung, Veranlagung, freiwillige Versicherung |
| ca. 14:05 Uhr | Verabschiedung / Ende der Veranstaltung |
Zielgruppe
Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsärztinnen und -ärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsräte aus Betrieben, die zwischen 1 und 50 Beschäftigte haben.
Kosten
Die Veranstaltung ist für Sie kostenfrei.
Teilnahmebescheinigung
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit gilt die Tagung als Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 3 ASIG.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer gilt die Tagung als Fortbildungsveranstaltung nach § 2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2 mit Anlage 3 Pkt. 2
Den Link zur Veranstaltung und weitere Infos zur Videokonferenz-Software finden Sie in der 11. Kalenderwoche in Ihrem Seminarteilnehmerzugang auf meineBGHM.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist es nicht erforderlich, dass Sie eine Kamera besitzen.