Kostenlose Hotline für kleine Holz- und Metallbetriebe

Handwerker am Arbeiten mit Holz
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Fachleute antworten auf allgemeine Arbeitsschutz-Fragen

Welche arbeitsmedizinische Vorsorge muss ich meinen Beschäftigten anbieten? Wie viele Ersthelfer brauche ich in meinem Betrieb? Was muss ich beachten, wenn ich eine ältere Maschine sicher weiterbetreiben möchte? Auf solche und weitere allgemeine Fragen zu Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erhalten Arbeitsschutzverantwortliche aus Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten bei der Kompetenzzentren-Hotline (KPZ-Hotline) der BGHM Antworten.

Die KPZ-Hotline ist unter der kostenfreien Telefonnummer 0800-9990080 montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Besetzt ist sie mit Arbeitsschutz-Fachleuten eines externen Dienstleisters, die in allgemeinen arbeitsmedizinischen oder sicherheitstechnischen Fragen beraten. Außerhalb der Service-Zeiten können Anruferinnen und Anrufer eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen und um Rückruf bitten 

Die KPZ-Hotline ist ein Unterstützungsangebot der BGHM bei allgemeinen Arbeitsschutz-Fragen, die sich in kleineren Betrieben ergeben. Unternehmensspezifische Fragen können nicht beantwortet werden, da die Fachleute die Verhältnisse im Betrieb nicht kennen. Auch eine notwendige arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Betreuung vor Ort kann durch einen Anruf bei der Hotline nicht ersetzt werden. Für unternehmensspezifische Themen und Fragen ist die für den jeweiligen Betrieb zuständige Aufsichtsperson ansprechbar.

Die BGHM stellt die KPZ-Hotline zunächst für einen Testzeitraum bis 31. Dezember 2026 zur Verfügung. Sie erhält keine Auskunft darüber, aus welchen Betrieben welche Fragen gestellt wurden. Anfang 2027 wird es eine Befragung geben, bei der die Anruferinnen und Anrufer Gelegenheit haben, ihre Erfahrungen mit der Hotline mitzuteilen.