Erste Zertifikate für Prüfsachverständige für Krane übergeben

BGHM Zertifikatsübergabe Krane
Markus Nagel (links) und Matthias Knöbel (rechts) erhalten von Bernhard Wagner, Vorstandsvorsitzender der BGHM, ihre Zertifikate zum Prüfsachverständigen für Krane.
© BGHM/bundesfoto.de Fotograf: Uwe Völkner

Zwei Absolventen des neuen Zertifizierungsverfahrens auf der A+A geehrt

Sie sind deutschlandweit die Ersten: Matthias Knöbel und Markus Nagel haben auf der Arbeitsschutz-Messe A+A ihre Zertifikate als Prüfsachverständige für Krane erhalten. Seit März 2025 zertifiziert die hierfür akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz und Metall (PuZ HM) die Sachverständigen nach neuen Vorgaben.

Der staatlich geprüfte Techniker Matthias Knöbel aus dem Sauerland und der Industriemeister Mechatronik Markus Nagel aus Ludwigshafen haben für die Zertifizierung zum Prüfsachverständigen für Krane als Erste das neue Verfahren durchlaufen.

In einer schriftlichen Prüfung haben sie nachgewiesen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse zur ordnungsgemäßen Durchführung von Prüfungen an Kranen sowie der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke verfügen.

Am Gemeinschaftsstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf der A+A in Düsseldorf überreichte Bernhard Wagner, Vorstandsvorsitzender der BGHM, Knöbel und Nagel ihr Zertifikat. Wagner betonte die Wichtigkeit der rechtssicheren Prüfungen: „Sie tragen entscheidend zur Sicherheit beim Arbeiten mit Kranen bei – es kommt dabei auf Ihre gegenüber einer unabhängigen Stelle nachgewiesene Fachkompetenz an.“

Über das neue Zertifizierungsverfahren

Mit der Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ (DGUV Vorschriften 52/53) und damit dem Wegfall der Rechtsgrundlage ersetzt die Personenzertifizierung das frühere Ermächtigungsverfahren. Die DGUV Test Prüf- und Zertifizierungsstelle Fachbereich Holz und Metall (PuZ HM), angesiedelt bei der BGHM, erhielt hierfür im März als erste Stelle in Deutschland die Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS). 12 weitere Personen durchlaufen derzeit das Zertifizierungsverfahren.

Personen, die sich zertifizieren lassen möchten, müssen festgelegte Anforderungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine abgeschlossene technische Ausbildung als Ingenieur oder nachgewiesene einem Ingenieur vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen sowie mindestens drei Jahre praktische Erfahrung in der Konstruktion, dem Bau oder der Instandhaltung von Kranen.