Fachinformationen und Austausch zu KI, Safety und Security im Kontext der Maschinensicherheit

Fachveranstaltung der BGHM
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Neue gesetzliche Anforderungen an Steuerungs- und Sicherheitskomponenten in Maschinen beleuchtet.

Mit der neuen Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230), dem Cyber-Resilience-Act (Verordnung (EU) 2024/2847) und der Künstliche-Intelligenz-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) sind Ende 2023 beziehungsweise 2024 drei neue EU-Verordnungen in Kraft getreten, die für Maschinen relevant sind oder sein können. Sie sind zu verschiedenen Stichtagen in 2026 beziehungsweise 2027 vollumfänglich anzuwenden. Doch welche Anforderungen werden in diesen gesetzlichen Regelungen und daraus resultierenden neuen Normen an Maschinen und deren Sicherheitskomponenten gestellt? Welche Maschinen und Komponenten sind davon betroffen? Was ist neu? Und was hat sich geändert? Antworten auf diese und weitere Fragen gab es bei der BGHM-Fachveranstaltung „Maschinensicherheit“. Fachleute informierten sowohl über Safety – die technische und funktionale Sicherheit von Maschinen – als auch über Security, die den Schutz von Systemen und Daten umfasst. Rund 380 Personen nahmen in der BGHM-Bildungsstätte in Nümbrecht oder online teil. Die Vorträge der Fachveranstaltung sind online zu finden.

„Uns ging es insbesondere darum, über die neuen Anforderungen zu informieren, welche die neue Maschinenverordnung, der Cyber-Resilience-Act (CRA) und die Künstliche Intelligenz-Verordnung mit sich bringen“, berichtete Martin Eberle. Er ist bei der BGHM Fachreferent für Safety und Security und war Mitorganisator der diesjährigen Fachveranstaltung Maschinensicherheit. 

Safety bei Assistenzsystemen mit KI 

„Konstrukteure benötigen ein Verständnis für menschliches Verhalten, um Sicherheitsrisiken schon bei der Planung von Maschinen zu minimieren“, erklärte Ulrich Zilz, BGHM-Fachreferent für Arbeitsgestaltung und KI-Arbeitssysteme. Er erläuterte, was Konstrukteure über den Menschen wissen müssen, wenn Assistenzsysteme mit Künstlicher Intelligenz (KI) in Maschinen genutzt werden sollen. Damit warf der Experte einen Blick auf die psychologischen Aspekte der Mensch-Maschine-Interaktion im Kontext der Maschinen- und KI-Verordnung. 

Beachtet werden müsse beispielsweise, dass die sogenannte Automatisierungsbias – die Tendenz, automatisierten Systemen übermäßig zu vertrauen – zu Nachlässigkeit oder Fehlern führen könne. Auch die Verhaltensadaptation war Thema. Damit ist die Anpassung des eigenen Verhaltens an technologische Sicherheitsmaßnahmen gemeint. Die Auswirkungen dieser Anpassung können positiv als auch negativ sein. Beispielsweise führen Kollisionswarnsysteme in Maschinen oder Fahrzeugen dazu, dass Nutzer ihr Verhalten positiv anpassen: Sie fahren zum Beispiel vorsichtiger, sobald sie Warnungen erlebt haben. Als negatives Beispiel nannte Zilz, dass Personen ihr Verhalten in der Art anpassen, dass sie in einem Bereich größere Risiken eingehen, weil in einem anderen Bereich durch beispielsweise Prozessautomatisierung mehr Sicherheit geschaffen wurde. „Bei der Konstruktion und in Betrieben sind das definitiv Themen, die Arbeitsschutz-Verantwortliche im Blick behalten sollten“, so Zilz.

Neue Normen, neue Pflichten bei der Security

Jonas Stein vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) berichtete über die neuen EU-Verordnungen zur Maschinensicherheit. Sicherheitslücken ermöglichen Angriffe nicht nur auf IT-Systeme, sondern auch auf Maschinen und Anlagen. Laut einer Bitkom-Studie aus 2025 haben deutsche Unternehmen durch solche Angriffe einen Gesamtschaden von 202,4 Mrd. EUR in 12 Monaten erlitten – ein Anstieg von 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Die Europäische Kommission hat nun für Hersteller und Importeure einheitliche Regeln für die Suche nach Schwachstellen, ihre Dokumentation, das Schließen der Lücken und das Verfassen von Handlungsempfehlungen festgelegt“, fasste Stein zusammen. 

Der Schutz vor Korrumpierung muss nach der neuen EU-Maschinenverordnung (MVO) beispielsweise bereits in der Konstruktion berücksichtigt werden. Im Auftrag der Europäischen Kommission erstellen Fachleute aus ganz Europa derzeit einen Leitfaden für die Umsetzung der MVO. Parallel dazu wird mit EN 50742 „Safety of machinery – Protection against corruption“ eine Norm erarbeitet, die den Stand der Technik beschreibt und zur MVO harmonisiert werden soll. 

„Praktisch alle Hersteller, die vom Absatz zum ‚Schutz vor Korrumpierung‘ betroffen sind, fallen auch unter den CRA. Ein häufiger Irrglaube ist, dass sich CRA und MVO gegenseitig ersetzen. Richtig ist, dass der CRA das Schwachstellenmanagement behandelt, also etwa das Melden von Schwachstellen“, so Stein. Und er appellierte an die Hersteller: „Warten Sie nicht auf den Leitfaden oder Normen, sondern nehmen Sie heute die Arbeit auf.“ Ein guter erster Schritt sei es, die Erreichbarkeit des Unternehmens für Meldungen von Schwachstellen sicherzustellen. Auf dieser Basis können ein Schwachstellenmanagement und der Schutz vor Korrumpierung implementiert werden.

Fachveranstaltungen der BGHM

Neben der alle zwei Jahre stattfindenden Fachveranstaltung „Maschinensicherheit“ bietet die BGHM Arbeitsschutz-Verantwortlichen aus ihren Mitgliedsbetrieben regelmäßig Fachveranstaltungen zu weiteren Themen an. Von „Handwerk“ über „Schweißen“ bis zu „Sägewerker“: Einen Veranstaltungsüberblick und die Anmeldemöglichkeiten gibt es unter Veranstaltungen der BGHM.

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