Online-Fachveranstaltung zur novellierten Gefahrstoffverordnung

Schriftzug Gefahrstoffe mit Kreide geschrieben
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Änderungen und deren Auswirkungen auf die Praxis

Die im Dezember 2024 novellierte Gefahrstoffverordnung aktualisiert speziell Regelungen zu Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. In der Online-Fachveranstaltung „Neue Gefahrstoffverordnung“ informieren Expertinnen und Experten der BGHM, der Berufsgenossenschaft Energie, Elektroerzeugnisse, Textil und Medien (BG ETEM) und des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) über die Neuerungen. Sie findet am 6. März 2025 von 9 bis 16.30 Uhr statt.

Die Referenten und Referentinnen stellen die novellierte Gefahrstoffverordnung und mögliche Auswirkungen auf die Praxis vor. Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung betreffen das Risikokonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen inklusive der Voraussetzungen für Tätigkeiten im Bereich hohen Risikos. Geändert wurde auch das Vorgehen bei Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. Des Weiteren wurden die Vorschriften zu Asbest angepasst, einschließlich der Regelungen zu zulässigen Tätigkeiten und Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.

Themen der Veranstaltung sind neben einer Einführung in die Thematik unter anderem auch

  • das Expositionsverzeichnis und die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED
  • arbeitsmedizinische Aspekte bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen sowie
  • die Chrom(VI)-Bildung an thermisch beanspruchten chromlegierten Industriekomponenten.

Fragen können fortlaufend im Chat gestellt werden. Im Anschluss an die jeweiligen Vorträge sind Diskussionsrunden vorgesehen.

Weitere Informationen und das vollständige Programm gibt es online. Die Anmeldung ist über meineBGHM oder per E-Mail an fachveranstaltung@bghm.de möglich. Anmeldeschluss ist der 27. Februar 2025.