Sozialwahl 2023: Ergebnisse und Fazit

Schlussbericht veröffentlicht
Bei der Sozialversicherungswahl – auch Sozialwahl genannt – wählen Versicherte und Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber die Vertreterversammlungen und Verwaltungsräte bei den gesetzlichen Kranken-, Renten und Unfallversicherungen in Deutschland. Bei der BGHM können gesetzlich unfallversicherte Beschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus holz- und metallverarbeitenden Betrieben so mitbestimmen, wer ihre Interessen in der ehrenamtlich tätigen Selbstverwaltung der BGHM für die sechsjährige Legislaturperiode vertritt. Im nun veröffentlichten Schlussbericht zur Sozialwahl 2023 stellt der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, die Wahlergebnisse vor und zieht ein Fazit.
Eine Neuerung: Aufgrund einer nun gesetzlich vorgeschriebenen Geschlechterquote durften bei den Krankenkassen nur Vorschlagslisten mit jeweils mindestens 40 Prozent Männern und Frauen zur Wahl zugelassen werden. Bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern war dies eine „Soll-Vorschrift“ mit entsprechender Begründungspflicht bei Nichteinhaltung der Quote. Das hatte zur Folge, dass der durchschnittliche Frauenanteil in den Gremien der sozialen Selbstverwaltung jetzt bei 43,2 Prozent liegt. Nach der vorangegangenen Sozialwahl im Jahr 2017 waren in den Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen 22,6 Prozent der Mandatsträger Frauen gewesen.
Ehrenamt soll bekannter werden
Die Nachwahlbefragung und weitere Studien hätten zudem gezeigt, dass die Bedeutung der ehrenamtlich tätigen sozialen Selbstverwaltung und damit auch der Sozialwahlen im Bewusstsein der Versicherten kaum verankert seien. Der Bericht enthält aus diesem Grund Vorschläge, „um die Thematik der Zukunft der sozialen Selbstverwaltung und damit auch der Grundarchitektur der Sozialversicherungen in Deutschland anzugehen“. Weiß plädiert für einen Diskussionsprozess und entsprechende Entscheidungen in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags. Die Empfehlungen: Das deutsche Sozialversicherungssystem durch breitere Information bekannter zu machen, die soziale Selbstverwaltung im Grundgesetz zu verankern und sie mit mehr Kompetenzen auszustatten, um sie zu stärken.