Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind gesetzlich unfallversichert

Wahlhelferin
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Information zum internationalen Tag des Ehrenamts

Anlässlich des heutigen internationalen Tages des Ehrenamts und vor dem Hintergrund der Bundestagswahlen im Februar 2025 weisen Unfallkassen und Berufsgenossenschaften darauf hin, dass ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesetzlich unfallversichert sind. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Tätigkeiten, die mit dem Ehrenamt in Zusammenhang stehen und die dafür notwendigen Wege.

Für die kommende Bundestagswahl werden rund 650.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gebraucht. Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal und unterstützen bei der Auszählung der Stimmzettel. Grundsätzlich gilt: Personen, die ehrenamtlich im Auftrag einer Schule, der Gemeinde oder einer anderen Körperschaft öffentlichen Rechts tätig werden, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt auch für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Kosten des Versicherungsschutzes tragen die zuständigen Kommunen oder Länder.

Welche Tätigkeiten sind versichert?

  • Teilnahme an Schulungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
  • Tätigkeiten am Wahltag wie Öffnung und Schließung des Wahllokals, Ausgabe der Stimmzettel, Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, Freigabe der Wahlurne, Auszählung der Stimmzettel
  • Tätigkeiten zur Vor- und Nachbereitung der Wahl wie Vorbesprechungen oder Aufräumen im Wahllokal
  • Hin- und Rückwege, die mit dem Ehrenamt verbunden sind

Nicht gesetzlich unfallversichert sind hingegen private Aktivitäten, wie zum Beispiel Essen, Trinken oder gemütliches Beisammensein nach der Wahl.

Welche Leistungen erbringen die Unfallversicherungsträger?

Sollte bei den genannten Tätigkeiten ein Unfall passieren, bietet die gesetzliche Unfallversicherung umfassende Leistungen:

  • Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
  • Stationäre Heilbehandlung und Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe
  • Verletztenrente bei bleibenden Unfallschäden
  • Kostenerstattung bei Verlust von Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Brille, Hörgerät oder Rollstuhl
  • Psychologische Betreuung nach gewalttätigen Übergriffen