Hunderte Medizinerinnen und Mediziner tauschen sich virtuell aus

Ärztin am Laptop;  Foto: ©antonioguillem/123RF.com

Betriebsärztetagung 2022 der Berufsgenossenschaft Holz und Metall

Aufgrund der aktuellen Lage fand die diesjährige Betriebsärztetagung bereits zum zweiten Mal in Folge virtuell statt. Rund 400 Betriebsärztinnen und Betriebsärzte nahmen an der Veranstaltung teil, um sich zu Arbeitsmedizin und betrieblichem Gesundheitsschutz zu informieren.

Mainz (BGHM). Im Fokus der alljährlichen Betriebsärztetagung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) stand auch am 1. und 2. Februar 2022 die Frage, wie Beschäftigte am Arbeitsplatz gesund bleiben können. Bereits im Vorjahr hatte die arbeitsmedizinische Fachtagung infolge der Corona-Pandemie virtuell stattgefunden.
„Das Online-Format hat sich in diesen Zeiten bewährt“, so der Ärztliche Leiter der Tagung, Dr. Florian Struwe von der BGHM. „Es erfüllt mich mit großer Freude, dass unsere Fortbildungsangebote auf breite Zustimmung stoßen und auch vor dem Hintergrund der Pandemie intensiv genutzt werden.“

Rund 400 Betriebsärztinnen und -ärzte nahmen an der Tagung teil, um sich über eine Vielzahl von arbeitsmedizinisch relevanten Themen auszutauschen: von Gefahrstoffen im Betrieb bis hin zur Gefährdungsbeurteilung (GBU) psychischer Belastung am Arbeitsplatz.

Wann Schutzmaßnahmen vor Gefahrstoffen verordnen?

Wie ermittelt werden kann, bis zu welchem Grad die Beschäftigten Gefahrstoffen im Betrieb ausgesetzt sind und ab wann Schutzmaßnahmen nötig werden, erklärte Dr. Jens Manikowski. Anschaulich legte der Fachreferent der BGHM für Gefahrstoffe rund um Metall und Kühlschmierstoffe unter anderem dar, in welchen vier Schritten die Gefährdungsbeurteilung abläuft:

  1. angefangen bei der Informationsbeschaffung
    (unter anderem über die verwendeten Arbeitsstoffe, die damit verbundenen Tätigkeiten und die Aufnahmewege)
  2. über die Gefährdungsbeurteilung (durch Einschätzung der Gefährdung zum Beispiel durch Einatmen oder über Hautkontakt)
  3. bis hin zu den sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen
  4. und der anschließenden Prüfung, inwieweit diese wirksam sind.

„Sollte sich herausstellen, dass die bisherigen Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind, müssen umgehend weitere Maßnahmen eingeleitet werden, die den Kontakt der Beschäftigten mit dem Gefahrstoff, die sogenannte Exposition, so schnell wie möglich verringern“, so Manikowski.

Angebote der BGHM bei psychischer Belastung

Die Unterstützung durch die BGHM bei der Ermittlung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz war ein weiteres Thema der Betriebsärztetagung.
„Gut gestaltete Arbeit hält gesund“, postulierte Nadine Mölling, Fachreferentin für Arbeitspsychologie und Gesundheit bei der BGHM, gleich zu Beginn ihres Vortrags. „Die positive Wirkung der Arbeit ergibt sich unter anderem aus einer geordneten Tagesstruktur und sozialen Kontakten.“
Um psychische Belastung am Arbeitsplatz beurteilen zu können, müssten fünf Merkmalsbereiche berücksichtigt werden:

  1. der Arbeitsinhalt beziehungsweise die Arbeitsaufgabe,
  2. die Arbeitsorganisation,
  3. soziale Beziehungen,
  4. die Arbeitsumgebung
  5. sowie neue Formen der Arbeit, wie zum Beispiel räumliche Mobilität.

Um die Mitgliedsbetriebe bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu unterstützen, bietet die BGHM beispielsweise eine Mitarbeiterbefragung (sog. „PsyCheck“ online) an – oder verschiedene Checklisten, mit denen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte oder auch andere Arbeitsschutzakteure die Bedingungen selbst beurteilen können.