Auch in der Nachtschicht sicher und gesund arbeiten

Ein Mann steht in der Nacht zwischen zwei Gabelstaplern, mit denen verladen wird.
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Betriebsbesuche in der zweiten Nacht des Arbeitsschutzes

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben nicht nur am Tag mit voller Schichtbesetzung Priorität, sondern müssen auch während der Nachtstunden mit gegebenenfalls reduzierter Besetzung gegeben sein. Deshalb führte die BGHM im September ihre zweite „Nacht des Arbeitsschutzes“ durch. Bereits im Jahr 2025 hatte es eine solche Aktion gegeben. 

Über 100 der insgesamt rund 350 Aufsichtspersonen (APen) der BGHM besichtigten deutschlandweit über 100 Betriebe. „Wie im vergangenen Jahr gab es viele positive Reaktionen“, berichtet Roland Trocha. Er leitet bei der BGHM die Hauptabteilung Präventionsbezirke (HPB), der die Aufsichtspersonen zugeordnet sind. Die APen kontrollieren den Arbeitsschutz und stehen den Betrieben beratend zur Seite. „Die Beschäftigten in der Nachtschicht haben uns wiederholt zurückgemeldet, dass sie die nächtlichen Besuche als Wertschätzung empfinden. Es zeige, dass wir uns auch ihrer Belange annehmen.“ Die Betriebsbesuche fanden, wo möglich, ohne Ankündigung und, wo notwendig, mit Terminvereinbarung statt. Ein Zutritt ohne vorherige Ankündigung ist insbesondere in der Nachtschicht aus Sicherheitsgründen oft schwer umsetzbar.

Die Beobachtungen der Nacht seien gemischt, sagt Roland Trocha: „In vielen Betrieben funktionieren die Arbeitsschutzkonzepte der Tagschicht auch in der Nacht. Die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes ist dort dann sowieso sehr gut geregelt und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten haben den gleichen Stellenwert wie bei Tage.“ In anderen Betrieben mangele es in der Nacht auch aufgrund einer reduzierten Besetzung im Vergleich zum Tag beispielsweise an der Organisation der Ersten Hilfe oder an der Kontrolle, dass die zur Verfügung gestellte Persönliche Schutzausrüstung auch getragen werde. Nicht selten sei auch die Pflichtenübertragung unklar. Ein Punkt, an dem die betreffenden Betriebe ansetzen müssten, wie Trocha feststellt. Nicht nur, damit alle Beschäftigten am Morgen gesund nach Hause gehen könnten, sondern auch weil Rettungsdiensten für Notfälle in der Nacht teilweise erheblich weniger Rettungsmittel und Personal zur Verfügung stünden. 

Die BGHM wertet die Betriebsbesuche aus der Nacht des Arbeitsschutzes derzeit detailliert aus, um ihre Kontrolle und Beratung der Unternehmen gezielter darauf auszurichten. Bei Fragen zu Besonderheiten des Arbeitsschutzes in der Nacht können sich Arbeitsschutzverantwortliche zudem jederzeit an die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsperson wenden.