Prüfung von mobilen Ladeleitungen: Neue Fachbereich Aktuell erschienen

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Anforderungen an die Zusatzqualifikation für Fachkundige Personen Hochvolt

Regelmäßige Prüfungen von mobilen Kfz-Ladeleitungen gewährleisten die elektrische Sicherheit, verhindern Unfälle durch Defekte und stellen so sicher, dass Elektro-Autos störungsfrei aufgeladen werden können. Auch Fachkundige Personen Hochvolt (FHV) nach DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ benötigen eine Zusatzqualifizierung, um die Prüfungen durchführen zu dürfen. In der neuen Schrift Fachbereich AKTUELL FBETEM-009 „Fachkundige Person Hochvolt (FHV) Zusätzliche Qualifizierungen für das wiederkehrende Prüfen von Ladeleitungen und Notladeleitungen für Fahrzeuge mit Hochvoltsystemen“ informieren die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM) und die BGHM über die notwendige Qualifikation und bieten Praxistipps. 

Informationen zur Qualifizierung und Checklisten für die Prüfung

In der Fachbereich AKTUELL geht es beispielsweise um die Inhalte der Zusatzqualifizierung. Sie muss Kenntnisse unter anderem zu den Rechtsgrundlagen, den Gefahren des elektrischen Stroms und Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie zur Handhabung des Prüfgeräts vermitteln. Außerdem werden die grundsätzlichen Anforderungen an die Zusatzqualifikation definiert. Sie muss zum Beispiel in Präsenz stattfinden, um den praktischen Umgang mit Prüfgeräten lernen zu können, und mit einer praktischen und einer theoretischen Prüfung abgeschlossen werden. Darüber hinaus definiert die Fachbereich AKTUELLFBETEM-009 Anforderungen an die Ausbildungsstätte und den Ausbilder oder die Ausbilderin. Enthalten sind außerdem eine Checkliste für die Besichtigung der Ladeleitungen und eine Musterbescheinigung, mit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer den erfolgreichen Abschluss der Qualifizierung nachweisen können.

Voraussetzungen für die Prüfung

Neben der Qualifizierung zur FHV der Stufe 2S, 2E oder höher und der Zusatzqualifizierung gemäß FBETEM-009 gibt es weitere Voraussetzungen für das sichere Prüfen von Kfz-Ladeleitungen:

  • Benutzung eines Prüfgerätes mit automatischem Prüfablauf
  • Geprüft werden dürfen nur Ladeleitungen, die im Lieferumfang des Fahrzeuges enthalten sind oder vom Hersteller für die Benutzung freigegeben sind

Hintergrund: Ladearten und Ladekabel

Für das Aufladen von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen haben Nutzer und Nutzerinnen mehrere Möglichkeiten: 

  • Schnelladestationen mit Gleichstrom (DC):
    Für schnelle Ladezyklen kann das Fahrzeug an einer Schnellladestation mit Gleichstrom mit einer Leistung bis zu 300 kW und mehr geladen werden.
  • Ladestationen mit Wechselstrom (AC):
    Beim Laden zu Hause, in Wohngebieten oder an der Arbeit werden oft Ladestationen mit Wechselstrom-Anschluss und einer Leistung von 11 kW bis 22 kW benutzt.

Während an Schnellladestationen die Ladeleitungen immer fest mit der Ladestation verbunden sind, werden an den übrigen Ladestationen häufig mobile Ladeleitungen (Mode 3) verwendet. Zudem bieten viele Kfz-Hersteller Notladekabel (Mode 2) an, die ein Laden des Elektrofahrzeuges über eine Haushaltsteckdose ermöglichen.

Gewerblich genutzte Fahrzeuge 

Ladeleitungen und Notladeleitungen für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge unterliegen wie alle elektrischen Betriebsmittel, zum Beispiel auch Ladeleitungen für Laptops, der wiederkehrenden Prüfpflicht gemäß der Unfallverhütungsvorschriften „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschriften 3 und 4) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Prüfung der mobilen Ladeleitungen wird in der betrieblichen Praxis in der Kfz-Werkstatt oft zusammen mit der Prüfung gemäß §57 DGUV-Vorschrift 70 – die mindestens jährliche Prüfung von Fahrzeugen – durchgeführt. Wiederkehrende Prüfungen an mobilen Kfz-Ladeleitungen dürfen auch hier nur von zur Prüfung befähigten Personen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Kenntnisse der elektrotechnischen Zusammenhänge verfügen.