Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz

Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz
© Rapeepong Puttakumwong-Getty Images

Umfrage zeigt Handlungsbedarf bei Information und Prävention

Problematischer Konsum von Alkohol, Cannabis oder anderen Suchtmitteln ist auch in der Arbeitswelt verbreitet. Das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. 

Demnach sind jedem vierten Beschäftigten (25 Prozent) aus den vergangenen zwei Jahren Fälle bekannt, in denen Kolleginnen oder Kollegen durch problematischen Umgang mit Suchtmitteln aufgefallen sind. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Drogenmissbrauch am 26. Juni weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen daher auf die Bedeutung einer wirksamen Suchtprävention in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen hin. 

Suchtprävention als Teil eines wirksamen Arbeitsschutzes 

„Suchtmittelkonsum kann die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz beeinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen. Unsere Befragung zeigt, dass problematischer Konsum in vielen Betrieben zwar wahrgenommen, aber oft nicht offen angesprochen wird. Für wirksame Prävention bedeutet das: Risiken frühzeitig erkennen, offen ansprechen und Betroffene unterstützen, bevor aus Problemen Krisen entstehen“, sagt Dr. Stephan Fasshauer, Hauptgeschäftsführer der DGUV. 

Alkohol bleibt häufigstes Problem 

In der Forsa-Umfrage „Suchtprävention am Arbeitsplatz“ wird Alkohol als problematisches Suchtmittel am häufigsten genannt. 21 Prozent der Befragten berichten von entsprechendem Konsum in ihrem Arbeitsumfeld. Dahinter folgen Cannabis und Nikotin mit jeweils 5 Prozent. Jeweils 4 Prozent nennen illegale Drogen oder den Missbrauch von Medikamenten. Besonders häufig berichten Beschäftigte aus den Bereichen Verkehr und Logistik (35 Prozent), Sozialwesen (32 Prozent), öffentliche Verwaltung (31 Prozent) und verarbeitendes Gewerbe (30 Prozent) von problematischem Konsum. 

Viele Beschäftigte kennen betriebliche Regelungen nicht 

Obwohl klare Regelungen für den Umgang mit Suchtmittelproblemen wichtig sind, kennt nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten (54 Prozent) die entsprechenden Vorgaben ihres Unternehmens. Fast jede zweite Person (46 Prozent) weiß nicht, welche Regelungen am Arbeitsplatz gelten. 

Doch die Befragung zeigt auch positive Entwicklungen: Demnach setzen sich immer mehr Unternehmen aktiv mit dem Thema auseinander und schaffen dafür verbindliche Strukturen: 48 Prozent der Befragten geben an, dass in ihrem Unternehmen eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum Umgang mit Suchtmitteln vorhanden ist. Zudem wissen 63 Prozent der Beschäftigten, an wen sie sich im Unternehmen bei Fragen rund um das Thema Sucht wenden können. Externe Beratungsangebote kennen hingegen nur 45 Prozent. 

„Um Suchtmittelkonsum am Arbeitsplatz vorzubeugen, bedarf es klarer Regelungen, die im Unternehmen verständlich kommuniziert werden sollten. Ebenso sollte die Arbeitsgestaltung darauf ausgerichtet sein, sowohl anhaltenden Stress als auch dauerhafte Unterforderung zu vermeiden, da beides den Konsum von Suchtmitteln begünstigen kann. Werden Sicherheit, Gesundheit und ein verantwortungsvoller Umgang mit Suchtmitteln aktiv in der Unternehmenskultur verankert, sinkt das Risiko eines problematischen Konsums deutlich“, sagt DGUV-Präventionsexpertin Dr. Marlen Cosmar. 

Unternehmenskultur überwiegend zurückhaltend 

Die Befragung zeigt, dass viele Beschäftigte beim Thema Sucht keine offene Gesprächskultur erleben. Lediglich 28 Prozent der Befragten beschreiben ihre Unternehmenskultur als transparent und geben an, dass über das Thema offen gesprochen werden könne. Fast die Hälfte (49 Prozent) empfindet den Umgang mit dem Thema als eher zurückhaltend. Weitere 11 Prozent bezeichnen das Thema sogar als Tabu. 

Präventionsangebote der Unfallversicherung 

Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger – Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – informieren, unterstützen und beraten Betriebe und Organisationen bei der Suchtprävention. Sie qualifizieren betriebliche Akteure zur Suchtprävention, helfen bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen und führen Informationsveranstaltungen durch. 

Eine Übersicht der wichtigsten Infos zum Thema Suchtprävention im betrieblichen Alltag bietet die BGHM auf ihrer Website. Spezielle Informationen rund um den Konsum von Cannabis enthält die von der BGHM veröffentlichte Praxishilfe „Arbeitsschutz Kompakt Nr. 150 – Cannabis am Arbeitsplatz“

Das Web-Based Training „Suchtprävention in der Arbeitswelt“ von der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) ermöglicht einen niedrigschwelligen Einstieg in das Thema. Damit steht Betrieben, Führungskräften und Beschäftigten ein praxisnahes und digitales Lernangebot zur Verfügung, das flexibel und jederzeit genutzt werden kann. 

Zusätzlich zu diesen Angeboten bietet die DGUV Kulturdialoge: Prävention an: Mithilfe von herunterladbaren Dialogkarten – auch zum Thema Sucht – können Teams selbst ermitteln, wie aktuell im Unternehmen mit dem Thema umgegangen wird. Die Einstufung mit dem Fünf-Stufenmodell der DGUV hilft, die Qualität des Suchtmanagements zu beurteilen und Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. 

Über die Befragung 

Im Auftrag der DGUV hat die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH eine repräsentative Befragung zum Thema „Suchtprävention am Arbeitsplatz“ unter Erwerbstätigen in Deutschland durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 2.016 Erwerbstätige (darunter 554 Führungskräfte) in Unternehmen mit mindestens zwei Mitarbeitenden befragt. Die Erhebung wurde vom 11. bis 16. Juni 2026 im Rahmen eines repräsentativen Online-Panels durchgeführt.