Arbeiten in der Höhe: Leitern sind die letzte Wahl

Diese Arbeitsschutz-Regeln gelten
Ein Drittel der rund 34.000 meldepflichtigen Absturzunfälle bei der Arbeit sind Stürze von Leitern oder Tritten. Die Folgen reichen von Prellungen über Knochenbrüche bis hin zu Verletzungen der Wirbelsäule. Auch ein Sturz aus einer geringen Höhe kann zu ernsthaften Gesundheitsschäden führen. Die BGHM informiert und gibt Tipps: So vermeiden Sie Alltagsfehler und arbeiten sicherer auf und mit Leitern.
Um Unfälle zu verhindern, gilt für Tätigkeiten in der Höhe: Leitern sollen möglichst nicht als Arbeitsplatz genutzt werden. Stattdessen sind sicherere Alternativen wie Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen oder Hubarbeitsbühnen zu bevorzugen. „Leitern sollten nur dann eingesetzt werden, wenn die Gefährdung gering ist, die Arbeiten nur kurz dauern und von der Leiter aus sicher durchgeführt werden können“, erklärt Kathrin Stocker, Präventionsexpertin bei der BGHM. Ob eine Leiter ein sicherer Arbeitsplatz ist, muss vor Beginn der Tätigkeit anhand der Gefährdungsbeurteilung sorgfältig ermittelt werden. „Natürlich sind Arbeitsschutz-Verantwortliche hier nicht auf sich allein gestellt“, sagt Stocker. Denn das Regelwerk – unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“ – definiert eindeutige Einsatzgrenzen:
- Leitern sind nur dann als Arbeitsplatz erlaubt, wenn die Standhöhe nicht mehr als zwei Meter beträgt.
- Bei zeitlich begrenzten Tätigkeiten (maximal zwei Stunden je Arbeitsschicht) sind Arbeiten auf Leitern bis zu einer Standhöhe von fünf Metern zulässig.
- Als Verkehrsweg dürfen Leitern nur genutzt werden, wenn der zu überwindende Höhenunterschied zwischen Boden und Arbeitsplatz in der Höhe maximal fünf Meter beträgt.
Häufige Unfallursachen vermeiden
„Die meisten Leiterunfälle könnten verhindert werden, wenn die typischen Alltagsfehler vermieden werden würden“, sagt die Fachfrau. Diese seien zum Beispiel, dass die Leiter falsch und ohne ausreichende Standsicherheit aufgestellt wird. Auch der Verlust des Gleichgewichts etwa durch seitliches Hinauslehnen, die Verwendung von beschädigten oder ungeeigneten Leitern, Arbeiten mit hohem Krafteinsatz auf einer ungesicherten Aufstiegshilfe und die unsachgemäße Nutzung – wie das Verwenden von Stehleitern als Anlegeleitern – seien häufige Unfallursachen.
Tipps für die sichere Leiternutzung
Ist der Einsatz einer Leiter als Arbeitsplatz oder als Verkehrsweg im Einzelfall unvermeidbar, müssen Arbeitgeber und Beschäftigte gemeinsam für den Arbeitsschutz sorgen. Folgende Tipps von BGHM-Expertin Kathrin Stocker machen die Arbeit sicherer:
- Nur Leitern verwenden, die für den beruflichen Gebrauch geeignet sind. Diese werden unter einer höheren Last geprüft als Leitern für den privaten Gebrauch. Die Leiterklasse ist auf der Kennzeichnung der jeweiligen Leiter angegeben.
- Das für die Leiter zugelassene Maximalgewicht, das ebenfalls auf der Kennzeichnung angegeben ist, nicht überschreiten.
- Arbeitgeber müssen Leitern regelmäßig von einer zur Prüfung befähigten Person auf ihre einwandfreie Funktion prüfen lassen. Beschäftigte sollten vor jeder Nutzung eine Sichtkontrolle durchführen.
- Für sicheren Stand der Leiter sorgen. Ab einer Leiterlänge von drei Metern ist dafür eine Fußverbreiterung vorgeschrieben.
- Arbeiten ausschließlich mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform ausführen.
- Podest- oder Plattformleitern bieten mehr Sicherheit als normale Anlege- und Stehleitern.
- Bei Anlegeleitern auf den korrekten Anstellwinkel achten – zwischen 65 und 75 Grad zur Waagerechten.
- Anlegeleitern sollten an der Austrittsstelle in der Höhe mindestens einen Meter überstehen.
- Von Stehleitern aus nicht auf Maschinen oder Bauteile übersteigen.
- Sprossenleitern dürfen nur in begründeten Fällen als Arbeitsplatz verwendet werden, etwa bei engen Schächten.
Grundsätzlich gilt: „Prüfen und reduzieren Sie Ihren Leitereinsatz und ersetzen Sie Leitern möglichst durch Hubarbeitsbühnen, Gerüste oder fahrbare Arbeitsbühnen“, rät BGHM-Expertin Stocker. Mehr Arbeitsschutz-Wissen zum Thema Leitern und die Arbeitsschutz Kompakt Nr. 051 „Einsatz von Leitern“ stellt die BGHM auf ihrer Webseite zur Verfügung.