Hörgeräte für lärmbelastete Arbeitsplätze

Mit größerer Auswahl zu größerer Teilhabe
1,2 Millionen Erwerbstätige sind in Deutschland auf ein Hörgerät angewiesen. Das kann bei der Arbeit in Lärmbereichen schnell zu einer Herausforderung werden, denn das Gerät muss zugleich als Gehörschutz funktionieren. Bisher gab es dafür – meist teure – Komplettsysteme. Nun aber dürfen dank eines neuen Zulassungsverfahrens auch geeignete Komponenten zum Hören und Schützen kombiniert werden: eine Neuerung, die die Anpassung an die individuellen Bedürfnisse vereinfacht und so mehr Menschen mit Höreinschränkung Zugang zu lärmbelasteten Arbeitsplätzen ermöglicht. Darüber berichtet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Ohne Gehörschutz darf in Lärmbereichen nicht gearbeitet werden. Das gilt auch für Personen, die ein Hörgerät tragen. Gleichzeitig ist die Kombination aus üblichem Hörgerät und Kapselgehörschutz am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Der Grund: Das Hörgerät verstärkt auch unter der Kapsel den Schall, bis hin zu eventuell gehörschädigenden Pegeln. Für die Betroffenen bedeutet das im Extremfall: Hörgerät raus, Gehörschutz auf, Kommunikation vorbei. Deshalb gibt es seit mehreren Jahren spezielle Hörgeräte, die beides können: Hören erleichtern und vor Lärm schützen.
Bereits 2011 wurde vom Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) das erste Hörgerät mit Gehörschutzfunktion als persönliche Schutzausrüstung zugelassen – als ein Komplettsystem aus Hörgerät und Ohrpassstück (Gehörschutz-Otoplastik). Die Auswahl an Komplettsystemen blieb jedoch begrenzt, da der Zulassungsprozess aufwändig ist und auch kleine Änderungen an einer Komponente eine Nachprüfung des Gesamtsystems nötig machen. Um die Flexibilität zu erhöhen, wurde nun ein alternatives Zulassungsverfahren für sogenannte kombinierbare Hörsysteme eingeführt. Dabei werden die beiden Komponenten des Hörsystems getrennt geprüft beziehungsweise zertifiziert, sodass Hörakustiker aus unterschiedlichen Kombinationen auswählen können. Während immer mehr Menschen eine Hörminderung haben und viele Belegschaften älter werden, leisten die kombinierbaren Hörsysteme einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit.
Eine Übersicht zugelassener Produkte bietet das IFA auf seiner Website.