Presseneinrichtung: Ausbildung für Ausbilder

Neues Qualifzierungsangebot für die innerbetriebliche Ausbildung
Ab sofort ist die Anmeldung zum neuen Seminar „Ausbildung zum Ausbilder für Presseneinrichter“ möglich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen darin, die innerbetriebliche Ausbildung von Presseneinrichtern gemäß der DGUV Information 209-008 „Einrichten von Pressen“ und der DGUV Information 209-030 „Pressenprüfung“ durchzuführen. Im Anschluss an die Qualifizierung können sie Beschäftigte theoretisch und praktisch für das sichere Einrichten von Pressen ausbilden und sie darin unterweisen.
Das Seminar besteht aus zwei Teilen. Im eintägigen Online-Kurs „Ausbilder für Presseneinrichter – 1. Teil“ erfahren die Teilnehmenden unter anderem mehr zu Gefährdungen und Unfallgeschehen, fachbezogenen Vorschriften sowie Pressenprüfungen.
Im dreitägigen Präsenz-Kurs „Ausbilder für Presseneinrichter – 2. Teil“ erweitern die Teilnehmenden ihre Fachkenntnisse direkt an den verschiedenen Pressentypen. Zwischen beiden Teilen liegt eine Selbstlernphase. Die Qualifizierung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Voraussetzung für die Teilnahme sind unter anderem eine abgeschlossene Qualifizierung zur Ausbildertätigkeit, mindestens zwei Jahre Erfahrung im Einsatz von Pressen der Metallverarbeitung inklusive Gesenkbiegepressen sowie Kenntnis der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wie zum Beispiel Maschinenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften.