Dr. Dietmar Klein ist neuer Vorstandsvorsitzender der BGHM

Dr. Dietmar Klein ist neuer Vorstandsvorsitzender der BGHM
© BGHM/bundesfoto.de Fotograf: Thomas Meinicke

Ehrenamtliche Position per Wahl neu besetzt

Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat einen neuen Vorsitzenden für die Arbeitgeberseite gewählt. Dr. Dietmar Klein wird alternierend mit Bernhard Wagner, der die Versichertenseite vertritt, als Vorstandsvorsitzender fungieren. Dr. Kleins Vorgänger Prof. Dr. Eckhard Kreßel ist im September unerwartet verstorben. 

Dr. Dietmar Klein kommt aus der Metallindustrie und ist derzeit für den Nutzfahrzeughersteller MAN bei dem Aufbau eines internationalen Entwicklungsverbundes für alle Lkw-Marken des Volkswagenkonzerns zuständig. Er wird seine jahrzehntelange Erfahrung und sein umfangreiches Praxiswissen aus den Bereichen Personal und Produktion auch in der neuen Funktion des Vorstandsvorsitzenden in die Selbstverwaltung einbringen. 

Dr. Klein ist seit 2011 Mitglied des Vorstands der BGHM. „Ich freue mich, auch in der neuen Funktion den Arbeitsschutz in unseren Betrieben der Branchen Holz und Metall weiter voranzubringen. Kommt es trotz allem zu einem Arbeitsunfall oder zu einer Berufskrankheit, werden wir auch künftig mit allen geeigneten Mitteln die gesunde Rückkehr unserer Versicherten an den Arbeitsplatz verfolgen“, sagte der 62-jährige Jurist nach seiner Wahl. „Ich bedanke mich für das Vertrauen, das mir die Kolleginnen und Kollegen aus der Selbstverwaltung entgegenbringen.“ 

Die BGHM ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird von einer ausschließlich ehrenamtlichen Selbstverwaltung geleitet, deren Organe paritätisch besetzt sind – also zu gleichen Teilen mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- sowie der Versichertenseite. Das zentrale Selbstverwaltungsorgan der BGHM ist die Vertreterversammlung, deren Aufgaben denen eines Parlamentes gleichen. Sie erlässt beispielsweise die Satzung, den Gefahrtarif sowie Unfallverhütungsvorschriften und stellt den Haushalts- und Stellenplan fest. Der von der Vertreterversammlung gewählte Vorstand vertritt die BGHM gerichtlich und außergerichtlich und ist für Grundsatzfragen zuständig. Als ausführendes Organ beschließt er beispielsweise über die Aufstellung des Haushaltes, die Erhebung der Umlage und der Beitragsvorschüsse, über die Zuführung zur Rücklage und über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken sowie die Errichtung von Gebäuden. 

Der Vorstand wiederum wählt zwei Vorsitzende – ebenfalls paritätisch einen für die Arbeitgeber- und einen für die Versichertenseite. Beide wechseln sich mit dem Vorsitz ab und arbeiten eng zusammen. Für die Arbeitgeberseite hat Dr. Klein den Vorstandsvorsitz nun nach seiner Wahl durch den 24-köpfigen Vorstand übernommen. 

Er folgt damit auf Prof. Dr. Eckhard Kreßel, der im September unerwartet verstorben war. Prof. Dr. Kreßel war seit 2007 im Vorstand tätig und gestaltete die Geschicke der Berufsgenossenschaft als Vorstandsvorsitzender seit 2015 ganz bedeutend mit.