Brandschutzhelfer: Das müssen Arbeitgeber und Beschäftigte wissen

Infos zu Voraussetzung, Ausbildung, Einsatz
Wie viele Brandschutzhelfer sind in einem Betrieb notwendig? Wie müssen sie ausgebildet sein? Was Arbeitgeber und Beschäftigte dazu wissen müssen, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
Ein Brand kann die Gesundheit und das Leben der Beschäftigten sowie die Existenz eines Unternehmens bedrohen. Brandschutzhelferinnen und -helfer kennen sich im Notfall mit der Bedienung der Feuerlöschanlagen im Betrieb aus und können ihre Kolleginnen und Kollegen bei einem Feueralarm unterstützen. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht wird.
In der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ werden für eine Qualifizierung zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten sowie eine kurze, praktische und realitätsnahe Übung im Umgang mit den im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen empfohlen. Arbeitgeber finden in der Broschüre zudem eine Übersicht über die Inhalte der Ausbildung. Die Unterweisung sollte bei normaler Brandgefährdung im Betrieb alle zwei bis fünf Jahre wiederholt werden, je nach Ergebnis der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung.
Die Anzahl der notwendigen Brandschutzhelfer und -helferinnen im Betrieb muss laut Arbeitsschutzgesetz „in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen“. Diese und weitere rechtlichen Grundlagen sind außer im Arbeitsschutzgesetz (§10(2)) auch in der Technischen Regel für Arbeitsstätten: Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2) zu finden.
Feuerwehrleute brauchen keine Unterweisung
Beschäftigte, die bereits über eine abgeschlossene Grundausbildung bei einer freiwilligen Feuerwehr verfügen, können direkt als Brandschutzhelfer und -helferinnen eingesetzt werden. Voraussetzungen sind, dass die Grundausbildung eine praktische Feuerlöscherunterweisung beinhaltete und die Beschäftigten mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut sind.