Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte im Homeoffice

Ein mobiler Arbeitsplatz.
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BGHM stellt Handlungshilfe zur Verfügung

Wenn Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen Arbeitsschutzverantwortliche des Betriebes mögliche Gefährdungen in einer Gefährdungsbeurteilung betrachten und je nach Ergebnis Maßnahmen ergreifen. Doch was müssen sie für eine Einschätzung der Arbeitsbedingungen im privaten Bereich wissen? Ist eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Homeoffice auch ohne Fotos oder Videos möglich?  Und wie wirken sich unterschiedliche Zeitanteile, die Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, auf die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung aus?
Die Handlungshilfe „Gefährdungsbeurteilung Homeoffice“ der BGHM führt durch diesen Fragendschungel direkt zur soliden Gefährdungsbeurteilung.

Ampelsystem für den Arbeitsschutz: So funktioniertʼs

Die Handlungshilfe „Gefährdungsbeurteilung Homeoffice“ besteht aus

Beide Dateien stehen als editierbare PDFs zum Herunterladen zur Verfügung. Im Fragebogen tragen Beschäftigte Basisinformationen zu den Arbeitsbedingungen im häuslichen Umfeld und zu ermittelnde Maße, wie zum Beispiel die Größe des genutzten Arbeitstischs, ein. Die Führungskraft überträgt die Antworten in die Bewertungshilfe, die in Form eines Ampelsystems aufgebaut ist. Ergebnisse sind je nach Zeitanteil, den die Beschäftigten im Homeoffice arbeiten, abzulesen. Fallen Ergebnisse in die rote Kategorie, ist eine Anpassung erforderlich.

Übrigens: Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung Homeoffice mit der BGHM-Handlungshilfe werden keine Fotos oder Videos aus dem Privatbereich benötigt. Der Schutz der Privatsphäre der Beschäftigten bleibt also bestmöglich gewahrt. Wie die Dokumente den größten Nutzen bringen, ist in der Bewertungshilfe beschrieben.
Fragebogen und Bewertungshilfe der „Gefährdungsbeurteilung Homeoffice“ sind auch auf www.bghm.de, Webcode 514 zu finden.