Änderung der Gefahrstoffverordnung
Neue Regelungen in Kraft getreten
Am 05.Dezember 2024 traten Änderungen an der Gefahrstoffverordnung in Kraft. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) informiert darüber in einer Pressemitteilung. Die Gefahrstoffverordnung dient insbesondere dem verbesserten Schutz von Beschäftigten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen an ihrem Arbeitsplatz.
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wird das aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe 910 (TRGS 910) bekannte risikobezogene Maßnahmenkonzept bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen rechtlich bindend integriert. Das Konzept definiert drei Risikobereiche: geringes (grün), mittleres (gelb) und hohes (rot) Risiko. Dieses „Ampel-Prinzip“ soll Betriebe dabei unterstützen, bei der Arbeit mit krebserzeugenden Gefahrstoffen entsprechende Schutzmaßnahmen risikobezogen festzulegen.
Angepasst werden auch die Regelungen zu Asbest. Diese betreffen neben den Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen auch klare Vorgaben bei zulässigen Tätigkeiten im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Es werden neue Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Asbest formuliert sowie eine sogenannte Mitwirkungs- und Informationspflicht der Veranlasser – zum Beispiel Eigentümer oder Bauträger – eingeführt.
Eine weitere wichtige Änderung beinhaltet die Umsetzung chemikalienrechtlicher Regelungen der Europäischen Union in deutsches Recht. Neu für Unternehmen sind zum Beispiel die Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten, wenn bei der Arbeit im Betrieb Gefährdungen durch reproduktionstoxische – also fruchtschädigende und fruchtbarkeitsschädigende – Stoffe auftreten. Auch in diesen Fällen muss künftig ein Expositionsverzeichnis geführt werden. Die DGUV bietet den Betrieben zur Dokumentation die Zentrale Expositionsdatenbank, ZED an. Diese Datenbank dient der Erfassung und Archivierung von Expositionen gegenüber krebserzeugenden, keimzellmutagenen und neu reproduktionstoxischen Stoffen.
Detaillierte Informationen zu Gefahrstoffen erhalten Betriebe in der GESTIS-Stoffdatenbank, dem Gefahrstoffinformationssystem der DGUV, sowie im GisChem - Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) und der BGHM. In ihrem Video erklärt die BG RCI zudem die Änderungen der Gefahrstoffverordnung, die nicht die Regelungen zu Asbest betreffen.