Corona-Arbeitsschutzverordnung endet

Virusstatistik abnehmend; © zonicboom/123RF.com

Maßnahmen in Betrieben entfallen

Zum 2. Februar 2023 wird die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aufgehoben. Eigentlich sollte sie bis zum 7. April gelten, aufgrund der günstigen Prognosen für das mittel- und langfristige Infektionsgeschehen endet sie nun jedoch vorzeitig. In der aktuellen Verordnung, die am 1. Oktober 2022 in Kraft trat, waren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu aufgefordert, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Hygienekonzepte mit den erforderlichen Maßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz zu erstellen. Mit der Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist die gesetzliche Basis für diese Maßnahmen nicht mehr gegeben. Für die Arbeit in den Betrieben bedeutet das, dass die bundesweit einheitlichen Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes, die notwendig waren, um vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, ab 2. Februar nicht mehr eingehalten werden müssen. An deren Stelle treten Empfehlungen des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz vor COVID-19, Grippe und Erkältungskrankheiten, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Webseite veröffentlicht hat.