Sozialversicherungswahl 2023

Holzaufsteller - Figuren; © Andrii Yalanskyi/stock.adobe.com

Friedenswahl bei der BGHM

Bei der Sozialversicherungswahl – auch Sozialwahl genannt – können gesetzlich unfallversicherte Beschäftigte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus holz- und metallverarbeitenden Betrieben mitbestimmen, wer ihre Interessen in der Selbstverwaltung der BGHM für die kommenden sechs Jahre vertreten wird. 2023 kommt es bei der Sozialwahl, aus der die Vertreterversammlung der BGHM hervorgeht, zu einer sogenannten Friedenswahl.

Vertreterversammlung ist zentrales Selbstverwaltungsorgan

Rund 5,1 Millionen Beschäftigte sind bundesweit in den Branchen Holz und Metall über ihre Betriebe bei der BGHM gesetzlich unfallversichert. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit steht die BGHM ihren Versicherten mit allen geeigneten Mitteln zur Seite, womit sie gleichzeitig die Betriebe von organisatorischen Angelegenheiten sowie von durch die Heilbehandlung oder Rehabilitation entstehenden Kosten entlastet. Die BGHM übernimmt damit die sogenannte Haftungsablösung für die Betriebe. Neben diesen Leistungen sind natürlich die Präventionsangebote der BGHM nicht zu vergessen. Sie informiert und berät in Betrieben dazu, wie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermieden werden können – persönlich vor Ort, telefonisch und digital.

Die Vertreterversammlung ist das zentrale Selbstverwaltungsorgan der BGHM. Sie geht aus der Sozialwahl hervor und ähnelt in ihren Aufgaben einem Parlament. Sie erlässt autonomes Recht wie beispielsweise die Satzung der BGHM oder Unfallverhütungsvorschriften, sie legt den Gefahrtarif fest oder stellt den jährlichen Haushaltsplan auf. Zudem wählt die Vertreterversammlung den Vorstand und auf dessen Vorschlag die Geschäftsführung.

Die Vertreterversammlung ist zu gleichen Teilen von Arbeitgeber- und Versichertenvertreterinnen und -vertretern besetzt. Die jeweils 30 Mitglieder bringen ehrenamtlich ihr Praxiswissen und ihre Erfahrungen aus den Betrieben in die Entscheidungen der Vertreterversammlung ein.

Kandidatinnen und Kandidaten gelten als gewählt

Beim Wahlausschuss der BGHM ist für die diesjährige Sozialwahl bis zur Einreichungsfrist am 17. November 2022 auf Seiten der Arbeitgeber eine Vorschlagsliste von Gesamtmetall und auf Seiten der Versicherten eine Vorschlagsliste der IG Metall eingegangen. Da die Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten auf beiden Listen die Zahl der in der Vertreterversammlung zu besetzenden Mandate nicht übersteigt, findet die Sozialwahl 2023 in Form einer Friedenswahl statt. Bei dieser Wahlform gibt es keine aktive Wahlhandlung. Die vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber gelten mit Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2023 automatisch als gewählt.