Bezirksverwaltungen seit 1. Januar neu gestaltet

Zeichnung Organisationsstruktur; © adam121/123RF.com

Für Betriebe: Aktualisierte Zuständigkeitsplakate zum Herunterladen

Ein großer Schritt im Zukunftskonzept der Rehabilitation der BGHM: Seit dem 1. Januar 2022 sind die Zuständigkeitsbereiche der Bezirksverwaltungen (BVen) neu gestaltet. Sie wurden an die Präventionsbezirke angepasst, wodurch eine noch stärkere Vernetzung zwischen der Rehabilitation und Prävention gewährleistet ist.

Ziel dieses Neuzuschnitts ist es, mit einem einheitlichen Aufbau der BVen sowie einer zentralen Organisation auch in Zukunft bundesweit flächendeckend präsent zu sein und die hohe Servicequalität sowie eine optimale Betreuung der Versicherten sicherzustellen. Nach wie vor sind dabei die Kenntnis und Pflege der regionalen Versorgungsnetzwerke vor Ort – etwa bei Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen und Durchgangsärztinnen und -ärzten – unabdingbar und die Grundlage einer optimalen Steuerung der medizinischen Heilbehandlung.

Für Betriebe können sich im Zuge der Neugestaltung die Kontaktdaten der Bezirksverwaltungen geändert haben, an die sie sich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wenden können. Aus diesem Grund stehen neue Zuständigkeitsplakate  zum Aushängen im Betrieb zur Verfügung. Auf einen Blick finden sich darauf die Kontaktdaten der bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für den jeweiligen Betrieb zuständigen BV sowie die zentrale Anschrift der BGHM.