DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge"

§ 6 Bestimmungsgemäße Verwendung

Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.

Durchführungsanweisungen zu § 6:

Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers. Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese
benutzt wird. Dies bedeutet z. B., dass dass bei einer Fahrerkabine

  • die Türen geschlossen,
  • Bügeltüren geschlossen,
  • Fahrersitzbügel in Schutzstellung gebracht oder
  • Fahrersitzgurte angelegt.

werden.

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