Fachveranstaltung „Optische Strahlung – Gefährdungen und Schutzmaßnahmen“

am 04. Mai 2023 in der Bildungsstätte Nümbrecht

Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Gefährdungen von einem Lichtbogen, einem Laserstrahl oder der Sonne ausgehen?

Das Wissen um die Gefährdungen für Augen und Haut durch optische Strahlung und die Kenntnis der erforderlichen Schutzmaßnahmen sind für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wichtig. Die Gefährdungsermittlung und -beurteilung steht daher als zentrales Element zur Risikominimierung im Fokus dieser Veranstaltung.

Programm

09:00 - 09:05Begrüßung
Dr. Monika Adam, BGHM
09:05 - 09:45Gesundheitliche Auswirkungen optischer Strahlung auf Auge und Haut
Dr. Florian Struwe, BGHM
09:45 - 10:45Laseranwendungen – Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Dr. Demian Langen, BGHM
10:45 - 11:00Kaffeepause
11:00 - 12:00Inkohärente optische Strahlung – Quellen, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
Martin Brose, BG ETEM
12:00 - 13:00Mittagspause
13:00 - 13:45Inkohärente optische Strahlung – Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Beispiel des Lichtbogen-Schweißens
Dr. Stefan Bauer, BAuA
13:45 - 14:45Arbeiten unter der Sonne – Gefahren der UV-Strahlung erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen
Sven Connemann, IFA
14:45 - 15:00Kaffeepause
15:00 - 15:45Arbeitsmedizinische Vorsorge: Nutzen und Aufwand für Arbeitgeber, Beschäftigte und Betriebsärzte
Dr. Wolfgang Marschner, BGHM
15:45 - 16:00Abschlussdiskussion
Dr. Monika Adam, BGHM

Anmeldung

Anmeldung über: www.meinebghm.de 

Anmeldeschluss: 20. April 2023

Über die Eingabe der Veranstaltungsnummer 00424020220001 oder des Stichworts „Optische Strahlung“ in der dortigen Suchmaske gelangen Sie direkt zur Buchung.

Erläuterungen zum Anmeldeverfahren finden Sie hier.

Organisatorisches

Veranstaltungsort

Bildungsstätte Nümbrecht
Bitzenweg 15 - 23
51588 Nümbrecht

Zielgruppe

Betriebliche Arbeitsschutzakteure wie Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsrätinnen und Betriebsräte

Teilnahmebescheinigung

Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Die Tagung gilt als Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 3 ASiG.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die Tagung gilt als Fortbildungsveranstaltung nach § 2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2 mit Anlage 3 Pkt. 2.

Kosten

Die Tagung ist kostenfrei und wird Ihnen als Fortbildung angerechnet. 

Von der Veranstaltung werden Fotos und/oder Videos gemacht, auf denen auch Sie möglicherweise zu sehen sind. Die BGHM wird das Foto und/oder Videomaterial für unterschiedliche Zwecke, wie zur Veröffentlichung auf unserer Website oder in Drucksachen, verwenden. Selbstverständlich werden wir mit dem Material sensibel umgehen und sind uns der damit verbundenen Verantwortung bewusst. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, weisen Sie bitte die Fotografin/den Fotografen oder die Ansprechperson der BGHM darauf hin.