Fachveranstaltung „Optische Strahlung – Gefährdungen und Schutzmaßnahmen“
am 04. Mai 2023 in der Bildungsstätte Nümbrecht
Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Gefährdungen von einem Lichtbogen, einem Laserstrahl oder der Sonne ausgehen?
Das Wissen um die Gefährdungen für Augen und Haut durch optische Strahlung und die Kenntnis der erforderlichen Schutzmaßnahmen sind für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit wichtig. Die Gefährdungsermittlung und -beurteilung steht daher als zentrales Element zur Risikominimierung im Fokus dieser Veranstaltung.
Programm
09:00 - 09:05 | Begrüßung Dr. Monika Adam, BGHM |
09:05 - 09:45 | Gesundheitliche Auswirkungen optischer Strahlung auf Auge und Haut Dr. Florian Struwe, BGHM |
09:45 - 10:45 | Laseranwendungen – Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Dr. Demian Langen, BGHM |
10:45 - 11:00 | Kaffeepause |
11:00 - 12:00 | Inkohärente optische Strahlung – Quellen, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Martin Brose, BG ETEM |
12:00 - 13:00 | Mittagspause |
13:00 - 13:45 | Inkohärente optische Strahlung – Gefährdungen und Schutzmaßnahmen am Beispiel des Lichtbogen-Schweißens Dr. Stefan Bauer, BAuA |
13:45 - 14:45 | Arbeiten unter der Sonne – Gefahren der UV-Strahlung erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen Sven Connemann, IFA |
14:45 - 15:00 | Kaffeepause |
15:00 - 15:45 | Arbeitsmedizinische Vorsorge: Nutzen und Aufwand für Arbeitgeber, Beschäftigte und Betriebsärzte Dr. Wolfgang Marschner, BGHM |
15:45 - 16:00 | Abschlussdiskussion Dr. Monika Adam, BGHM |
Anmeldung
Anmeldung über: www.meinebghm.de
Anmeldeschluss: 20. April 2023
Über die Eingabe der Veranstaltungsnummer 00424020220001 oder des Stichworts „Optische Strahlung“ in der dortigen Suchmaske gelangen Sie direkt zur Buchung.
Erläuterungen zum Anmeldeverfahren finden Sie hier.
Organisatorisches
Veranstaltungsort
Bildungsstätte Nümbrecht
Bitzenweg 15 - 23
51588 Nümbrecht
Zielgruppe
Betriebliche Arbeitsschutzakteure wie Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner, Sicherheitsfachkräfte, Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Teilnahmebescheinigung
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit: Die Tagung gilt als Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 3 ASiG.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die Tagung gilt als Fortbildungsveranstaltung nach § 2 Abs. 4 DGUV Vorschrift 2 mit Anlage 3 Pkt. 2.
Kosten
Die Tagung ist kostenfrei und wird Ihnen als Fortbildung angerechnet.
Von der Veranstaltung werden Fotos und/oder Videos gemacht, auf denen auch Sie möglicherweise zu sehen sind. Die BGHM wird das Foto und/oder Videomaterial für unterschiedliche Zwecke, wie zur Veröffentlichung auf unserer Website oder in Drucksachen, verwenden. Selbstverständlich werden wir mit dem Material sensibel umgehen und sind uns der damit verbundenen Verantwortung bewusst. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, weisen Sie bitte die Fotografin/den Fotografen oder die Ansprechperson der BGHM darauf hin.
