Wer trägt die Verantwortung?

Ausbilder und Auszubildender; © goodluz - Fotolia.com

Der Unternehmer ist für die betriebliche Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sowie der eingesetzten Jugendlichen verantwortlich. Die Unternehmerpflichten können auf zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter, z.B. Meister, schriftlich übertragen werden.

Auch der/die Jugendliche trägt Verantwortung.

  • So muss er/sie den Weisungen zum Zweck des Arbeitsschutzes folgen,
  • die zur Verfügung gestellten persönlichen Schutzausrüstungen tragen,
  • betriebliche Einrichtungen bestimmungsgemäß benutzen
    und
  • festgestellte Mängel an den Arbeitgeber melden.

Unterweisung

Bevor die Jugendlichen ihre Arbeit aufnehmen dürfen, müssen sie über mögliche Gefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen unterwiesen werden. Das gilt auch, wenn sich Arbeitsbedingungen ändern. Die Unterweisung ist mindestens halbjährlich zu wiederholen. Müssen persönliche Schutzausrüstungen getragen werden, so ist es hilfreich, wenn das Tragen vorgeführt wird. Vergessen werden darf auch nicht die Organisation für die Erste Hilfe und den Brandschutz in die Unterweisung einzubeziehen. Unterweisungen müssen dokumentiert werden.

Anmeldung

Eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig. Ferienjobber, Praktikanten oder Auszubildende müssen nicht extra beim Unfallversicherungsträger angemeldet werden. Dies erfolgt automatisch über die Lohnsumme, die der Unternehmer seiner Unfallversicherung am Anfang des Folgejahres mitteilt.