Arbeitsschutz Kompakt Nr. 154
Elektromagnetische Felder: Zusammenarbeit im betrieblichen Arbeitsschutz
Ziel
Die folgenden Informationen unterstützen Unternehmen, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Beschäftigte bei der Beurteilung der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern.
Sie ersetzen nicht die gesetzlichen Anforderungen, sondern dienen als Hilfestellung bei der praktischen Umsetzung.

Rolle der Arbeitsmedizin
Die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF) und die Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.2 beschreiben, wie arbeitsmedizinische Fachkunde bei der Gefährdungsbeurteilung und in die Unterweisung einbezogen werden kann.
Mögliche Unterstützung durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte:
- Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung
- Auswertung von Erkenntnissen aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- allgemeine arbeitsmedizinische Beratung im Rahmen der Unterweisung (z. B. zur Wunschvorsorge)
- Beratung besonders schutzbedürftiger Personen
- Abstimmung zwischen Beschäftigten, behandelnden Ärztinnen und Ärzten, Herstellern und Unternehmen
- Wiedereingliederung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Für Tätigkeiten mit Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern besteht derzeit keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge nach ArbMedVV durchführen zu lassen. Beschäftigten ist jedoch eine Wunschvorsorge gemäß § 11 ArbSchG und § 5a ArbMedVV zu ermöglichen, sofern gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden können.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der individuellen Beratung zur Arbeitssituation. Erkenntnisse aus der Vorsorge können anonymisiert und unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht in die Gefährdungsbeurteilung einfließen (vgl. § 3 (4) EMFV).
Besonders schutzbedürftige Beschäftigte
Zu den besonders schutzbedürftigen Beschäftigten zählen gemäß § 2 EMFV insbesondere Personen:
- mit aktiven oder passiven medizinischen Implantaten,
- mit körpergetragenen medizinischen Geräten,
- mit sonstigen durch EMF beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper,
- mit eingeschränkter Thermoregulation.
Ergänzender Hinweis:
Gemäß Richtlinie 2013/35/EU sind bei der Risikobewertung je nach Exposition auch schwangere Beschäftigte zu berücksichtigen. Bei einer möglichen Gefährdung der schwangeren Arbeitnehmerin oder des ungeborenen Kindes sind geeignete Schutzmaßnahmen gemäß MuSchG zu prüfen und umzusetzen.
Individuelle Gefährdungsbeurteilung bei Implantaten
Vor Implantation
Eine frühzeitige arbeitsmedizinische Beratung kann sinnvoll sein, um spätere Einschränkungen am Arbeitsplatz zu reduzieren. Erkenntnisse zur betrieblichen Exposition können in Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten bei der Auswahl und Programmierung von Implantaten berücksichtigt werden.
Nach Implantation
Bei der individuellen Gefährdungsbeurteilung wird die Exposition am Arbeitsplatz mit den Implantat-spezifischen Störfestigkeiten verglichen. Auf dieser Grundlage können individuelle Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Möglich sind auch organisatorische Maßnahmen wie eine zeitweise Anpassung der Tätigkeit oder der Einsatz in einem anderen Aufgabenbereich. Wiedereingliederungsmaßnahmen sollten arbeitsmedizinisch begleitet werden.
Praxisbeispiele
Die folgenden Beispiele zeigen typische Expositionssituationen von aktiven und passiven Implantaten, bei denen eine individuelle Betrachtung erforderlich ist.
Umgang mit Lasthebemagneten
Bei aktiven Implantaten, z. B. Herzschrittmachern oder Defibrillatoren, können statische Magnetfelder den integrierten Magnetschalter beeinflussen und vorübergehend zu einer Änderung der Betriebsweise führen. Bei passiven Implantaten, die aus ferromagnetischen Materialien bestehen, kann eine Kraftwirkung einsetzen und die Position beeinflusst werden.
Schweißen
Beim Schweißen von Werkstücken sind hohe Stromstärken erforderlich. Je höher die Stromstärke, desto stärker ist das Magnetfeld. Entsprechend größer muss der Sicherheitsabstand zwischen Implantat und EMF-Quelle sein, damit aktive Implantate nicht beeinflusst werden.
Induktionswärmeanlagen
Durch die Einkopplung von niederfrequenten elektromagnetischen Feldern können Störungen bei aktiven Implantaten auftreten. Bei höheren Frequenzen können sich aktive oder passive Implantate erwärmen.
Weitere Informationen
- BGHM-Thema: Elektromagnetische Felder (EMF)
- Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV (Link: juris)
- Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF) (Link: BAuA)
- Mutterschutzgesetz - MuSchG (Link: juris)
- Ausschuss für Mutterschutz - Regeln (MuSchR) (Link: BAFzA)
- Fragen und Antworten (FAQ) (Link: BAuA)
Stand: 09/2026