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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 116

Konventionelle/handgesteuerte Fräsmaschinen

  1. Aufnahme des Fräswerkzeugs
  2. Maschinenleuchte
  3. Fräserschutzeinrichtung/Schutzeinhausung
  4. Kühlmittelzufuhr
  5. Not-Aus-/Not-Halt-Funktion
  6. Handräder für Achsenverstellung
  7. Lattenroste
handgesteuerte Fräsmaschine aus der Arbeitsschutz Kompakt Ausgabe 116; Foto: BGHM

Vor dem Arbeiten:

  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
    • Herstellerangaben und Betriebsanleitung beachten.
    • Beim Kauf neuer Maschinen sicherheitstechnische und ergonomische Belange berücksichtigen (CE-Kennzeichnung).
    • Bei Einsatz von nicht CE-gekennzeichneten Maschinen:
      mindestens Einhaltung der BetrSichV (§8 und §9); ggf. Maschine nachrüsten, Nachrüstungserfordernisse (z. B.)
      • Not-Aus-/Not-Halt-Funktion
      • Schutz vor Eingriff, Spänen, Kühlschmierstoffen etc. sicherstellen, z. B. durch trennende Schutzeinrichtungen (fester oder einstellbarer Fräserschutz, weitgehende Verdeckung des Fräswerkzeugs)
      • Handräder für Achsverstellung nicht umlaufend oder in glattmassiver Ausführung
      • Ausreichende Beleuchtung des Arbeitsplatzes gewährleisten, ggf. zusätzliche Maschinenleuchte notwendig (IP54 oder Schutzkleinspannung).
    • Substitution/Minderung von Gefahrstoffen prüfen (Trockenbearbeitung oder Mindermengenschmierung statt Kühlschmierstoffe).
    • Maßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahr treffen (z. B. bei Aluminium- oder Magnesiumspänen, ölhaltigen Kühlschmierstoffen).
    • Regelmäßige Wartung und Prüfung der Maschine (inkl. Kühlschmierstoffe) organisieren.
    • Beschäftigungseinschränkungen beachten (z. B. Jugendliche, Schwangere).
    • Notwendigkeit der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin prüfen und ggf. veranlassen (z. B. Lärm, Feuchtarbeit).
    • Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen (z. B. Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Schutzbrille).
    • Hautschutz, -reinigung, -pflege bereitstellen.
    • Ergonomie und sicheren Stand der Bedienperson berücksichtigen (z. B. Lattenroste oder Gummimatten vorsehen).
  • Betriebsanweisung erstellen und aushängen.
  • Unterweisung vor Beginn der Tätigkeit durchführen und erforderlichenfalls wiederholen; jedoch mindestens 1-mal jährlich.
  • Arbeitsmittel vor Beginn der Tätigkeit auf augenscheinliche Mängel hin überprüfen.

Während des Arbeitens:

  • Geeignete kurzärmelige oder enganliegende Kleidung tragen (Ärmel nach innen umschlagen).
  • Persönliche Schutzausrüstung verwenden (siehe oben).
  • Keinen Schmuck tragen.
  • Lange Haare geeignet zusammenbinden oder unter eine geeignete Kopfbedeckung stecken (Kappe, Haarnetz).
  • Generell keine Handschuhe tragen!
  • Hautschutz anwenden.
  • Fräsmaschine nur bestimmungsgemäß verwenden.
  • Fräswerkzeug sicher einspannen und benutztes Montagewerkzeug unbedingt aus dem Arbeitsbereich der Maschine entfernen!
  • Werkstücke sicher aufspannen.
  • Kühlmittelzufuhr einstellen.
  • Schutzeinrichtungen auf die zu erledigende Arbeitsaufgabe einstellen (z. B. Fräserschutz).
  • Nur geeignete Bearbeitungsparameter wählen (z .B. Vorschubgeschwindigkeit, Drehzahl).
  • Nie in laufende Maschine greifen.

Nach dem Arbeiten:

  • Maschine reinigen: Späne nur bei stillstehender Maschine und mit geeignetem Werkzeug entfernen (z. B. Sauger, Handfeger, Spänehaken, Sacklochausbläser). Vorsicht: Späne nicht mit Druckluft aufwirbeln!
  • Maschine ausschalten und gegen Benutzung durch Unbefugte sichern (z. B. durch Schloss am Hauptschalter).
  • Vom Bearbeitungsprozess stark erhitzte Fräswerkzeuge vor Entnahme abkühlen lassen.
  • Nicht verwendete Fräswerkzeuge in Transportbehälter aufbewahren oder mit Schnittkantenschutz versehen.
  • Hautreinigung und Hautpflege anwenden.

Weitere Informationen:

Stand: 06/2020