Seite drucken / PDF erstellen

Drücken Sie Strg und P. Im Druckerdialog können Sie nun auswählen, ob Sie die Information drucken möchten oder als PDF auf Ihrem Rechner speichern wollen.

Arbeitsschutz Kompakt Nr. 109

Bleichen von Holzoberflächen

Grafik: BGHM

In der Holzbearbeitung wird zur Aufhellung der Holzoberfläche gebleicht. Dabei bleibt die natürliche Struktur und Eigenart erhalten. Übliche Bleichmittel sind Wasserstoffperoxid-Lösungen (teilweise aktiviert durch Zusatz von Ammoniaklösung) oder verdünnte Säuren (zum Beispiel Salzsäure, Oxalsäure, Essigsäure oder Zitronensäure).

Das Bleichmittel wird häufig vor der Nutzung von der bearbeitenden Person selbst angesetzt (zum Beispiel, indem Feststoffe in Wasser gelöst oder verschiedene Lösungen gemischt werden). Der Auftrag erfolgt üblicherweise mit einem Schwamm. Nachdem das Bleichmittel eingewirkt hat und das Holz aufgehellt ist, wird das Werkstück mit viel Wasser abgespült.

Gefährdungen durch Bleichmittel resultieren hauptsächlich aus ihrer starken Ätzwirkung. Bei direktem Haut- oder Augenkontakt (zum Beispiel durch Spritzer) kann es zu schweren Schädigungen durch Verätzungen kommen. Durch gegebenenfalls entstehende Dämpfe können Augen und Atemwege gereizt werden. Je nach Art des verwendeten Bleichmittels können weitere Gefährdungen auftreten (zum Beispiel ist Oxalsäure gesundheitsschädlich bei Hautkontakt). Für alle Gefährdungen müssen die entsprechenden Schutzmaßnahmen vor Aufnahme der Tätigkeit festgelegt und umgesetzt werden.

Vor dem Arbeiten:

  • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Bleichmittel besorgen (zum Beispiel beim Hersteller oder Lieferanten).
  • Gefahrstoffverzeichnis ergänzen.
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen.
  • Betriebsanweisung anhand der aktuellen Sicherheitsdatenblätter erstellen.
  • Beschäftigte zu Gefahren und Schutzmaßnahmen unterweisen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitstellen (zum Beispiel Augenspülflasche).
  • Schutzmaßnahmen veranlassen, Wirksamkeit überprüfen:

Substitution

  • Nach Möglichkeit Bleichmittel mit der geringsten Gefährdung auswählen (zum Beispiel: gesundheitsschädliche Oxalsäure durch die gesundheitlich unbedenklichere Zitronensäure
    ersetzen).

Technische Schutzmaßnahme

  • Für ausreichende Belüftung/Frischluftzufuhr oder Absaugung sorgen.
  • Wasserstoffperoxid kann sich bei Einwirkung von Wärme, Licht oder Verunreinigungen zersetzen. Dabei wird Sauerstoffgas freigesetzt. In geschlossenen Gefäßen kann es dadurch zu einem Druckaufbau und zum Bersten des Gebindes kommen. Wasserstoffperoxid-Lösungen sollten daher kühl, dunkel und ausschließlich in Behältern mit Überdrucksicherung gelagert werden. Verunreinigungen jeglicher Art sind unbedingt zu vermeiden (so kann es zum Beispiel bereits beim Kontakt mit geringen Mengen von Metallen zu einer schlagartigen Zersetzung mit spontanem Druckaufbau kommen).

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Maximal den Schichtbedarf des Bleichmittels am Arbeitsplatz vorhalten.
  • Beim Umfüllen in kleinere Gebinde nur bruchfeste und beständige Behältnisse aus Glas oder Kunststoff benutzen und wie das Originalgebinde kennzeichnen.
  • Keine metallischen Gegenstände in Kontakt mit Bleichmitteln bringen.
  • Bei selbst angesetzten Bleichmittelmischungen erfolgt die Kennzeichnung nach den Vorgaben der TRGS 201.
  • Aus Vorrats- oder Lagergefäßen einmal entnommenes Bleichmittel niemals zurückschütten. Das gilt besonders für mit Ammoniaklösung aktivierte Wasserstoffperoxid-Lösungen!
  • Bei der Lagerung von Bleichmitteln Vorgaben der TRGS 510 beachten.
  • Niemals Bleichmittel in Behältnissen für Lebensmittel lagern (Verwechslungsgefahr!).
  • Kontakt von Wasserstoffperoxid mit brennbaren Materialien (wie Papier, Holz, Textilien, Schwämmen) kann nach Trocknung zur (zeitverzögerten!) Selbstentzündung führen. Mit Wasserstoffperoxid getränkte Schwämme oder Lappen unbedingt vor dem Trocknen mit reichlich Wasser auswaschen und sicher lagern (Metallbehälter). Benetzte Hölzer gut mit Wasser abwaschen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge umsetzen. Sie muss zum Beispiel beim häufigen längeren Tragen flüssigkeitsdichter Schutzhandschuhe (regelmäßig > 2 h pro Tag) angeboten werden.
  • Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen: Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Es muss geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung gestellt werden (siehe auch Kapitel 8.2 des Sicherheitsdatenblatts).

  • Augen/Gesichtsschutz: Dichtschließende Korbbrille verwenden. Sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass Spritzer ins Gesicht gelangen, sollte zusätzlich ein Gesichtsschutz getragen werden.
  • Hautschutz: Chemikalienschutzhandschuhe benutzen (zum Beispiel aus Butylkautschuk, Dicke 0,5 mm). Je nach Gefährdung chemikalienresistente, ausreichend lange Schürze und Schutzstiefel oder geeigneten Chemikalienschutzanzug tragen. Auswahl entsprechend dem verwendeten Bleichmittel. Durchdringungszeit und maximale Tragedauer insbesondere der Schutzhandschuhe beachten. Hautschutzplan auf Hautbelastung abstimmen (Schutz, Reinigung, Pflege).
  • Atemschutz: Kann zum Beispiel beim Einsatz von ammoniakhaltigen Wasserstoffperoxid-Lösungen notwendig sein (dann Atemschutz mit Gasfilter K, Kennfarbe: Grün verwenden).

Während der Arbeiten:

  • Geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden.
  • Schutzmaßnahmen anwenden.
  • Nicht essen, trinken, rauchen.
  • Keine Nahrungsmittel im Arbeitsbereich aufbewahren.
  • Gefäße, Gebinde stets geschlossen halten und nur zur Substanzentnahme öffnen.
  • Benetzte saugfähige Arbeitskleidung sofort ausziehen.

Nach dem Arbeiten:

  • Hände reinigen, Hautpflege gemäß Hautschutzplan anwenden.
  • Verschmutzte Schutzkleidung reinigen.
  • Arbeitsmittel gut reinigen und sicher lagern (Selbstentzündungsgefahr bei mit Wasserstoffperoxid getränkten Schwämmen/Lappen).
  • Mit Bleichmitteln belastete Abwässer gemäß den örtlichen gesetzlichen Vorgaben entsorgen.

Weitere Informationen:

Stand: 04/2020