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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 076

Arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

  1. Anschlagpunkt
  2. Auffanggurt
  3. Verbindungsmittel
  4. Höhensicherungsgerät mit integrierter Energie­absor­bierung
  1. Mitlaufendes Auffanggerät
  2. Steigschutzsystem
  3. Falldämpfer
  4. Ein-/Ausführstelle mit Endsicherung
  1. Feste Führung
  2. Einziehbares Verbingungsmittel
  3. Bewegliche Führung
  4. Endsicherung

Vor dem Arbeiten:

  • Technische und organisatorische Lösungen gegen Absturz prüfen.
  • Prüfen, ob ein Absturz der Person verhindert oder die Person sicher aufgefangen werden soll.
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen, dabei u. a. beachten:
    • Absturzhöhe/Freiraum (lichte Höhe)
    • Art und Dauer der Tätigkeit
    • Körperliche Belastung
    • Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Standplatzes und der Anschlageinrichtung
    • Beschaffenheit der tiefer liegenden Fläche, der Arbeitsumgebung und der Arbeitsfläche
  • Bewertung und Auswahl der PSAgA, dabei u. a. beachten:
    • Schutz vor abzuwehrenden Gefahren ohne daraus entstehende größere Gefahr (Anprallen, Hängetrauma)
    • Eignung für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen (Kantenbeanspruchung, Hitze)
    • Eignung entsprechend den ergonomischen Anforderungen sowie die Möglichkeit der Anpassung
    • Berechnung der erforderlichen lichten Höhe aus den Angaben des Herstellers zur Auffangstrecke, zum Sicherheitsabstand und zur Position des Anschlagpunkts
  • Theoretische und praktische Unterweisung der für die Benutzung der PSAgA geeigneten Beschäftigten vor der ersten Benutzung und mind. 1x jährlich
  • Prüfung der PSAgA auf:
    • CE-Kennzeichnung, EN-Norm
    • Identifikation (Hersteller)
    • Rückverfolgung (Chargennummer, Herstellungsjahr → Gebrauchsdauer)
    • Bezeichnung (Typ, Modell)
    • Gebrauchsanleitung
  • Geeignete Verfahren zur Rettung und Ersten Hilfe festlegen.

Während der Arbeiten:

  • PSAgA vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf Vollständigkeit, ordnungsgemäßen Zustand und einwandfreie Funktion prüfen.
  • Geeignete Anschlagpunkte [1] festlegen; unbeabsichtigtes Lösen ausschließen.
  • PSAgA möglichst oberhalb der sie nutzenden Person anschlagen.
  • Auffanggurt [2] der individuellen Körperform anpassen (max. flache Hand zwischen Gurt und Körper); keine harten Gegenstände im Bereich der Gurtbänder am Körper tragen.
  • Verbindungsmittel [3] straff halten, nicht knoten und nicht behelfsmäßig verlängern.
  • Steigschutzsysteme [6] nur mit Auffanggurt [2] mit vorderer Steigschutzöse oder Auffangöse (nach Gebrauchsanleitung des Herstellers) benutzen.
  • Höhensicherungsgeräte [4] nicht über Stoffen verwenden, in denen man versinken kann.
  • Werden mehrere PSA gleichzeitig von einer Person benutzt, müssen die Schutzausrüstungen so aufeinander abgestimmt sein, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird.
  • Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen überprüfen; Arbeiten unter Einsatz der PSAgA laufend kontrollieren.

Nach dem Arbeiten:

  • Beschädigte oder durch Absturz beanspruchte PSAgA nicht weiterverwenden.
  • • Pflege der PSAgA: Gebrauchsanleitung beachten, Verschmutzungen abbürsten, bei Bedarf waschen.
  • Aufbewahrung der PSAgA:
    • entfernt von Heizungen lagern,
    • keiner direkten Lichteinwirkungen aussetzen,
    • freihängend in trockenen Räumen aufbewahren,
    • vor schädigenden Einflüssen schützen.
  • Prüfung der PSAgA durch Sachkundige(n) nach Bedarf, jedoch mind. 1x jährlich

Weitere Informationen:

Stand: 03/2018