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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 074

Winkelschleifer

Vor dem Arbeiten:

  • Die bestimmungsgemäße Verwendung und mögliche Verwendungseinschränkungen, die in der Betriebsanleitung des Herstellers angegeben sind, müssen beachtet werden. Es dürfen nur Schleif-, Bürst- oder Polierwerkzeuge eingesetzt werden, die der Hersteller in der Betriebsanleitung zulässt. Werkzeuge zum Fräsen oder Sägen sind ohne die ausdrückliche Genehmigung durch den Maschinenhersteller nicht erlaubt.
  • Es dürfen nur ausschließlich für die Maschine und die Arbeitsaufgabe geeignete Schleifscheiben verwendet werden. Insbesondere ist die maximal zulässige Arbeitshöchstgeschwindigkeit der Schleifscheiben zu beachten.
  • Um die Gesundheitsgefährdungen durch Hand-Arm-Schwingungen zu reduzieren, sollten möglichst Winkelschleifer mit Autobalancer und Anti-Vibrationshandgriff verwendet werden.
  • Das Steckenbleiben der Trennschleifscheibe und damit das Zurückschlagen des Winkelschleifers führt häufig zu schweren Unfällen. In modernen Winkelschleifern verbaute technische Systeme zur Reduzierung des Rückschlags oder zum Sofort-Stopp nach einem Rückschlag können helfen die Folgen zu begrenzen.
  • Die Schutzhaube des Winkelschleifers muss so eingestellt werden, dass sie Benutzer und Benutzerinnen schützt.
  • Der Winkelschleifer muss regelmäßig geprüft werden (z. B. elektrische Prüfung, Prüfung der Schutzhaube).
  • Defekte Maschinen oder Maschinen mit demontierter Schutzhaube oder Handgriff dürfen nicht verwendet werden.

Während der Arbeiten:

  • Das Werkstück muss sicher eingespannt oder anderweitig gegen Verrutschen gesichert sein. Das Festhalten des Werkstücks mit einer Hand verursacht ca. 40 % der Unfälle!
  • Das Seitenschleifen mit Trennschleifscheiben ist nicht erlaubt (Bruchgefahr)!
  • Der Winkelschleifer muss immer mit beiden Händen gehalten werden! Es gibt keine Einhandwinkel-schleifer (siehe Bild 1)!
  • Bei länger andauernden Arbeiten oder beim Bearbeiten von gesundheitsschädlichen Stoffen (z. B. aus Beschichtungen) muss eine geeignete Absaugung verwendet werden.
  • Beim Schleifen von Leichtmetallen (z. B. Aluminium, Magnesium) besteht Brand- und Explosionsgefahr!
  • Beim Absaugen von Schleifstäuben aus brennbarem Leichtmetall dürfen nur geeignete Absaug-einrichtungen verwendet werden (für trockene Stäube mind. Bauart Zone 22 bzw. früher Bauart B1).
  • Für Trennarbeiten mit gebundenen Schleifscheiben sollte eine beidseitig abdeckende Schutzhaube verwendet werden (siehe Bild 2).
  • Es muss geeignete persönliche Schutzausrüstung verwendet werden. Beispiele:
    • Schleiffunkenbeständige Arbeitskleidung
    • Sicherheitsschuhe
    • Schutzhandschuhe
    • Gehörschutz
    • Allseitig anliegende Schutzbrille, z.B. Korbbrille

Nach dem Arbeiten:

  • Um Gefährdungen durch das Nachlaufen der Schleifscheibe zu verringern, sollten sichere Ablage-möglichkeiten für die Maschine bereitgestellt werden.
  • Reinigungsarbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Maschine vom Stromnetz getrennt ist.
  • Wenn die Auslöse- oder Grenzwerte überschritten werden, muss Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten oder durchgeführt werden (insbesondere im Hinblick auf Lärm, Hand-Arm-Vibrationen und Staub).

Weitere Informationen:

Stand: 01/2018