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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 071

Verarbeiten von Ölen, Wachsen - Holzbearbeitung

In der Holzbearbeitung dient das Ölen und Wachsen dem Schutz vor Austrocknung sowie Farbverlust. Beide Holzveredelungsverfahren erzeugen eine wasserabweisende Oberfläche (1) und intensivieren die Farbe des Holzes. Der Auftrag erfolgt mittels Rollercoater, Pinsel, Rolle (2), Lappen, Schwamm (3) und gegebenenfalls Spritzpistole.

Es werden pflanzliche Öle, wie beispielsweise Leinöl, Walnussöl, Mohnöl, Citrusschalenöl und Terpentinöl verwendet. Als Zusatzstoffe können unter anderem Sikkative (z. B. Kobalt-, Mangan-, Zinkverbindungen), Harze (Kolophonium), organische Lösemittel (Kohlenwasserstoffgemische; Terpentin; Isoparaffine) und, in Ölen für den Außenbereich, Biozide enthalten sein.

Wachse (z. B. Bienenwachs, Paraffine, Erdwachs) können als Zusatzstoffe unter anderem Lösemittel (Petroleum; Benzin; Terpentin; Orangenöl) beinhalten. In Wachsgemischen werden zudem Alkydharze oder Acrylate, in wässrigen Pflegewachsemulsionen Biozide eingesetzt.

Vor dem Arbeiten:

  • Aktuelle Sicherheitsdatenblätter, technische Merkblätter besorgen
  • Gefahrstoffverzeichnis ergänzen
  • Gefährdungsbeurteilung durchführen
  • Betriebsanweisung erstellen

Schutzmaßnahmen veranlassen,
Wirksamkeit überprüfen

Substitution

  • Prüfung Ersatzstoffe, z. B. Öle, Wachse, frei von Lösemitteln, Terpenen

Technische Schutzmaßnahmen

  • Bei Spritzauftrag für ausreichende Belüftung/Frischluftzufuhr oder Absaugung sorgen
  • Bei Arbeiten im Ex-Bereich: elektrische Einrichtungen in explosionsgeschützter Ausführung verwenden, leitfähige Werkstückauflagen und Gebinde elektrostatisch erden

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • Maximal Schichtbedarf der Produkte am Arbeitsplatz vorhalten
  • Bei Lagerung von Ölen und Wachsen Vorgaben der TRGS 510 beachten
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
  • Beschäftigungsbeschränkungen umsetzen: Jugendarbeitsschutzgesetz; Mutterschutzrichtlinienverordnung
  • Beschäftigte zu Gefahren, Schutzmaßnahmen unterweisen
  • Beim Einsatz stark lösemittelhaltiger Produkte Vorgaben der TRGS 617 beachten
  • Bei Bedarf Explosionsschutzdokument, Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche erstellen
  • Brand- und Explosionsgefahr kennzeichnen

Persönliche Schutzmaßnahmen

Geeignete PSA auswählen und bereitstellen (siehe auch Punkt 8 Sicherheitsdatenblatt)

  • Hautschutz:
    Durchdringungszeit, max. Tragedauer Schutzhandschuhe beachten; Hautschutzplan auf Hautbelastung abstimmen (Schutz; Reinigung; Pflege)
  • Augenschutz:
    Schutzbrille z. B. beim Mischen/Umfüllen, Spritzauftrag
  • Atemschutz:
    A2P2/FFA2P2 empfohlen; Atemschutzgerät beim Einsatz stark lösemittelhaltiger Produkte; FFP2 beim Zwischenschliff
  • Bei Gefahr elektrostatischer Aufladung:
    Antistatische Schutzschuhe, Handschuhe und Kleidung

Während des Arbeitens:

  • Gefäße, Gebinde stets geschlossen halten
  • Arbeitsräume gut durchlüften
  • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung verwenden
  • Keine Nahrungsmittel/Getränke aufbewahren oder verzehren
  • Überschüssiges Öl sachgerecht entfernen
  • Überschüssiges Öl nicht in das Gebinde zurückgeben

Nach dem Arbeiten:

  • Mit Ölen getränkte Lappen, Schwämme etc. in nichtbrennbare, geschlossene Behälter legen
    (Selbstentzündungsgefahr!)
  • Bearbeitete Werkstücke in Trocknungsräumen oder -bereichen trocknen (gute Lüftung!)
  • Hände reinigen, Hautpflege nach Hautschutzplan anwenden
  • Verschmutzte Arbeitskleidung wechseln
  • Leere Behälter täglich aus den Arbeitsbereichen entfernen

Weitere Informationen:

  • DGUV Information 209-042 „Gefahrstoffe im Schreiner-/ Tischlerhandwerk und der Möbelfertigung“
  • DGUV Information 209-043 „Holzschutzmittel“
  • DGUV Information 209-046 „Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe“‘
  • TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ (Link: baua)
  • TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (Link: baua)
  • TRGS 617 „Ersatzstoffe für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden“ (Link: baua)
  • TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ (Link: baua)

Stand: 07/2017