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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 065

Bildschirmarbeitsplatz

Bildschirmarbeitsplätze sollen möglichst ermüdungsarm und ergonomisch gestaltet sein. Dazu müssen folgende Faktoren beachtet werden:

Aufstellung des Bildschirms

  • Keine Blendungen und Reflexionen
    • Der Bildschirm muss so aufgestellt werden, dass die Blickrichtung der am Bildschirm beschäftigten Person parallel zur Fensterfront verläuft (Abb. 2).
    • Als Abstand zwischen Bildschirm und Fenster werden 200 cm empfohlen.
    • Am Fenster muss bei Bedarf ein Lichtschutz angebracht werden (z. B. Lamellenvorhänge innen).

Einstellung des Bildschirms

  • Gute Erkennbarkeit
    • Dunkle Zeichen vor hellem Hintergrund (Positiv-Darstellung)
    • Ausreichende Zeichengröße (Zeichenhöhe = Sehabstand geteilt durch 155; bei normalem Sehabstand von 70 cm: Zeichenhöhe 4,5 mm)
  • Möglichst wenige Verspannungen der Nackenmuskulatur
    • Aufstellen des Bildschirms so, dass die Blickachse der natürlichen Neigung von 35° entspricht (oberste Zeile bei Sehabstand 70 cm um 25 cm tiefer als Augenhöhe; bei großen Bildschirmen tiefste Position/bis auf die Tischplatte abgesenkt)

Richtiges Sitzen

  • Richtige Einstellung der Stühle (Abb. 3)
  • Höhenfeste Tische:
    • Stuhl so hoch einstellen, dass zwischen Ober- und Unterarmen ein Winkel von 90° oder etwas mehr entsteht.
    • Anschließend Fußstütze so einstellen, dass zwischen Ober- und Unterschenkeln ein Winkel von 90° oder etwas mehr entsteht.
  • Höhenverstellbare Tische:
    • Stuhl so einstellen, dass zwischen Ober- und Unterschenkeln ein Winkel von 90° oder etwas mehr entsteht.
    • Anschließend Tisch so einstellen, dass zwischen Ober- und Unterarmen ein Winkel von 90° oder mehr entsteht.

Beleuchtung

  • Mindestwert der Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz 500 lx
  • Leuchten parallel zur Fensterfront 
  • Empfehlung: Lichtfarbe neutral weiß (nw) bis warm weiß (ww)

Abwechslung durch Stehen oder Gehen

  • Häufige Haltungswechsel
    • Höhenverstellbaren Schreibtisch so verstellen, dass auch im Stehen gearbeitet werden kann
    • Treppen statt Aufzug benutzen
    • ...

Weitere Bedingungen für Bildschirme, Tische etc.

  • Helle Tastaturen mit schwarzer Schrift, um eine ständige Anpassung der Augen bei Wechsel von einer dunklen Tastatur zum hellen Bildschirm zu vermeiden 
  • Matte Bildschirmoberfläche, um Reflexionen und andere Störungen zu vermeiden
  • Norm-Tischhöhe von 74 ± 2 cm (bei höhenfesten Arbeitstischen) 
  • Es ist aus ergonomischer Sicht empfehlenswert, dass die Beschäftigten auch im Stehen arbeiten können. 
  • Mindestgröße der Tischfläche: 160 cm Breite (besser noch: 200 cm) und 80 cm Tiefe
  • Größe des Bildschirmarbeitsplatzes: 8 bis 10 m², in Großraumbüros 12 bis 15 m² (die realen Flächen sind wegen erforderlicher Fluchtwegbreiten, Bedienflächen der Möbel etc. oft größer)
  • Bewegungstiefe (Platz vor dem Schreibtisch): mindestens 100 cm
  • Breite der Wege: mindestens 87,5 cm bei bis zu 5 Personen und 100 cm bei 6 bis 20 Personen, damit Beschäftigte sich ungehindert bewegen können und eine Flucht im Notfall ohne Probleme möglich ist. Zugang zum eigenen Schreibtisch: 60 cm
  • Breite zu Fenstern und u. a. Stellteilen von Heizungen: mindestens 50 cm

Arbeitsmedizinische Vorsorge

  •  Angebotsvorsorge enthält Angebot für Untersuchung der Augen und des Sehvermögens
  • Zurverfügungstellen von speziellen Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten, wenn die Notwendigkeit festgestellt wird.

Weitere Informationen:

Stand: 01/2017