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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 061

Verarbeiten von Lacken in Betrieben der Holzbranche

In Betrieben der Holzbranche werden überwiegend Nitro-Lacke (Nitrocellulose/NC-Lacke), Polyurethan-Lacke (PUR- oder DDLacke), durch Ultraviolett-Licht härtende Lacke (UV-Lacke) und wasserverdünnbare Lacke eingesetzt.

Vor dem Arbeiten:

  • Als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinische Vorsorge als Pflichtvorsorge veranlassen oder als Angebots- oder Wunschvorsorge ermöglichen
  • Regelmäßige Unterweisungen anhand der Betriebsanweisung und des Sicherheitsdatenblatts durchführen und dokumentieren
  • Beschäftigungsbeschränkungen beachten (Jugendliche, werdende Mütter)
  • Prüfen, ob weniger gefährliche Arbeitsstoffe eingesetzt werden können – Ersatzstoffprüfung
  • Hautschutzplan (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege) beachten. Wenn eine Schädigung des Werkstücks durch das Hautschutzmittel (Fettfinger auf unbehandeltem Holz) ausgeschlossen werden kann, Hautschutz auf unbedeckte Körperteile auftragen
  • Absaugung auf Wirksamkeit überprüfen
  • Filter an der Atemschutzmaske prüfen, falls erforderlich Filter bzw. Maske austauschen

Während der Arbeiten:

  • Nicht essen, trinken, rauchen
  • Kontakt mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
  • Schutzbrille und Schutzhandschuhe (z. B. Nitril) tragen
  • Lacke nur in gut belüfteten Räumen (z. B. Lackierraum (Abb. 1)) oder an abgesaugten Arbeitsplätzen
    (z. B. Punktabsaugung, Absaugwand/Spritzwand) verarbeiten
  • Wenn lüftungstechnische Maßnahmen nicht ausreichend durchgeführt werden können, Atemschutz benutzen:
    • Gasfilter A2 bei der Verarbeitung im Streichverfahren
    • Halb-/Viertelmaske mit Kombifilter A2/P2 (Abb. 2) bei der Verarbeitung von Nitrolacken, PUR-Lacken und Wasserlacken mit dem Airless-System und bei Beschickungs- und Reinigungsvorgängen an der UV-Anlage
  • Zündquellen beim Verarbeiten lösemittelhaltiger Stoffe vermeiden (offene Flammen, heiße Oberflächen), Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung (z. B. Erdung am Airless-Gerät) treffen und Schweiß-/Flexarbeiten nur nach schriftlicher Erlaubnis durchführen
  • Nicht mehr als den Tagesbedarf an lösemittelhaltigen Lacken im Verarbeitungsraum bereitstellen; beim Umfüllen von Lacken in kleinere Gebinde nur bruchfeste und beständige Behälter benutzen und diese wie das Originalgebinde kennzeichnen

Nach dem Arbeiten:

  • Behälter für Lack und Lösemittel nach Gebrauch sofort wieder dicht schließen
  • Die Reinigung von Pinseln etc. mit lösemittelhaltigen Reinigungsmitteln an abgesaugten Reinigungstischen durchführen
  • Mit Lösemittel getränkte Lappen in feuerfesten Metallbehältern mit selbstschließendem Deckel sammeln und aufbewahren (Abb. 3) 
  • Verschmutzte Haut mit geeigneten Hautreinigungsmitteln waschen
  • Hautpflegemittel verwenden
  • Verschmutzte Arbeitskleidung getrennt von der Straßenkleidung aufbewahren und regelmäßig reinigen
  • Atemschutzmaske in einem separaten Bereich (Schrank) aufbewahren oder Einwegmaske entsorgen

Weitere Informationen:

Stand: 11/2016