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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 041

Arbeiten an Dickenhobelmaschinen

  1. Stellteile (EIN - AUS, NOT - AUS)
  2. Messerwelle
  3. Greiferrückschlagsicherung
  4. Absaugung mit Anschlussrichter
  5. Druckbalken
  6. Einzugswalze
  7. Auszugswalze glatt
  8. Tischwalzen
  9. Tischhöhenverstellung
  10. Achsabstand/Mindestlänge Werkstück
  11. Einstellung Messerüberstand

Vor dem Arbeiten:

  • Beschäftigungsbeschränkungen einhalten (siehe DGUV Regel 109-606)
  • Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten 
  • Werkstücke auf Fremdkörper, Risse und lose Äste prüfen 
  • Es dürfen nur Werkstücke bearbeitet werden, die mindestens so lang sind wie der Achsabstand (12) zwischen Ein- und Auszugswalze. 
  • Vor Öffnen der oberen Verdeckung Stillstand der Messerwelle abwarten
  • Prüfen, ob die Hobelmesser ausreichend scharf sind oder Scharten aufweisen
  • Zur Vermeidung von Werkstückrückschlägen ist der Messerüberstand an Maschinen mit kraft-schlüssiger Messerbefestigung sorgfältig und genau einzustellen. Beachten Sie hierzu die Angaben in der Betriebsanleitung der Herstellfirma. (11) 
  • Greiferrückschlagsicherung (3) regelmäßig prüfen:
    • Ist sie leichtgängig?
    • Ist sie vollständig?
    • Sind die Glieder scharfkantig?
    • Ist Durchpendeln unmöglich?
  • Vor dem Verstellen der Tischhöhe (9) prüfen, ob Ein- und Ausschubbereich frei von Werkstücken und Holzresten sind 
  • Beim Bearbeiten der Werkstücke Scher- und Quetschstellen im Ausschubbereich (mechanischer Werkstückvorschub) vermeiden
  • Vorschubgeschwindigkeit abhängig von der gewählten Spanabnahme und Werkstückbreite einstellen
  • Enganliegende Kleidung tragen
  • Sicherheitsschuhe tragen und Gehörschutz benutzen
  • Dickenhobelmaschine an Absauganlage (4) anschließen

Während der Arbeiten:

  • Nicht bei laufender Messerwelle in die Einschuböffnung sehen (Gefahr von herausfliegenden Teilen)
  • Darauf achten, dass die Absaugung mit dem Einschalten der Maschine anläuft
  • Beim Zuführen der Werkstücke möglichst seitlich neben der Einschuböffnung stehen
  • Bei Maschinen mit starrer Einzugswalze beachten:
    • Schmale Werkstücke so zuführen, dass die Einzugswalze möglichst parallel angehoben wird
    • Nicht mehr als zwei Werkstücke gleichzeitig bearbeiten
    • Nur bei Maschinen mit Gliederdruckbalken dürfen mehr als zwei Werkstücke gleichzeitig zugeführt werden.

Nach dem Arbeiten:

  • Maschine und Absaugung ausschalten
  • Ein- und Ausschuböffnungen auf Werkstückreste kontrollieren und gegebenenfalls entfernen
  • Reinigung und Störungsbeseitigung nur bei ausgeschalteter Maschine durchführen

Weitere Informationen:

  • DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
  • BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien"
  • BG 96.18 "TSM Holzbearbeitungsmaschinen – Handhabung und sicheres Arbeiten"

Stand: 05/2019