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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 034

Arbeiten an Abrichthobelmaschinen

Arbeitsschutz Kompakt Nr. 034 Arbeiten an Abrichthobelmaschinen; Foto: BGHM

Die Abrichthobelmaschine verwendet man zum Abrichten und Fügen von Brettern, Bohlen und Kanthölzern und zum Anstoßen von Winkelkanten.

Beim Arbeiten an der Abrichthobelmaschine besteht ein hohes Unfallrisiko durch Berühren der rotierenden Messerwelle, insbesondere beim Abrichten und Fügen schmaler Werkstücke. Schwere Handverletzungen können die Folge sein.

Vor dem Arbeiten:

  • Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen einhalten (siehe „Weitere Informationen“).
  • Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten.
  • Spanabnahme mittels Höhenverstellung (6) des Aufgabetischs (1) einstellen. Bei zu großer Spanabnahme besteht die Gefahr eines Werkstückrückschlags.
  • Prüfen, ob Schutzeinrichtung (Brückenschutz (3a), Glieder-Schwingschutz (3b)) vollständig vorhanden, mängelfrei und sachgerecht montiert ist.
  • Messerwellenverdeckung (3) für den jeweiligen Arbeitsgang möglichst genau auf Werkstückbreite bzw. Werkstückhöhe einstellen.
  • Zuführhilfen (Zuführlade (10) für Schwingschutz (3b), Schiebeholz (9) für Brückenschutz (3a)) bereitlegen.
  • Bei schmalen Werkstücken Hilfsanschlag (2) als zusätzliche Auflagefläche für die Hände verwenden.
  • Werkstück auf Fremdkörper, Risse und lose Äste prüfen.
  • Nur mit Absaugung (7) arbeiten.
  • Eng anliegende Kleidung tragen.
  • Sicherheitsschuhe und Gehörschutz benutzen.
  • Fußboden im Bewegungsbereich um die Maschine sauber halten, auf Stolpergefahren achten.

*) Not-Halt ist erforderlich an Abrichthobelmaschinen mit mehreren Antrieben oder der Möglichkeit der Ansteuerung eines Vorschubapparats.

Während der Arbeiten:

  • Den nicht benötigten Teil der Hobelmesserwelle verdecken (3), (4). 
  • Werkstücke mit einer Länge von unter 400 mm, dünne Werkstücke oder Werkstücke mit sehr glatter Oberfläche mit Zuführlade oder Schiebeholz vorschieben.
  • Werkstückvorschub mit geschlossener flacher Handhaltung 
  • Werkstück mit gleichmäßiger Geschwindigkeit und konstantem Andruck auf dem Abnahmetisch vorschieben.
  • Splitter und Späne nicht bei laufender Messerwelle mit der Hand entfernen. 
  • Beim Fügen hoher Werkstücke auf kontrollierten seitlichen Andruck (Kippen verhindern) und vollständige Verdeckung der Messerwelle achten.

Nach dem Arbeiten:

  • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes Maschine ausschalten und Messerwelle abdecken.

Messerwechsel

  • Bei Messerwechsel schnittfeste Handschuhe tragen.
  • Messerwechsel nach Bedienungsanleitung durchführen.
  • Bei kraftschlüssiger Messerbefestigung darauf achten, dass der Schneidenüberstand maximal 1,1 mm beträgt (Einstelllehre verwenden).

Weitere Informationen:

  • Filmsequenzen zu Arbeitsgängen, Webcode 1851 
  • BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien" 
  • BG 96.18 "TSM Holzbearbeitungsmaschinen - Handhabung und sicheres Arbeiten"
  • DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
  • Fachbereich AKTUELL Nr. 105 „Abrichthobelmaschine Bau und Ausrüstung zum sicheren Verwenden“ (Link: DGUV)
  • BG 22.6.4 „Sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen“ (Plakat)
  • UWH-014 „Sicheres Arbeiten an Abrichthobelmaschinen“ (Unterweisunghilfe)

Klappenschutz und Fügeleiste

An vielen Altmaschinen (vor Bj. 1995) wird das Schutzsystem Klappenschutz und Fügeleiste noch eingesetzt. Nachteilig ist der höhere Aufwand für eine korrekte Einstellung der Schutzeinrichtung. Auch bei optimaler Einstellung wird die Messerwelle nur während der Bearbeitung durch das Werkstück verdeckt. Auswertungen zeigen zudem, dass das Schutzsystem Klappenschutz und Fügeleiste überdurchschnittlich häufig an Unfallmaschinen vorgefunden wird.

Der Klappenschutz mit Fügeleiste entspricht daher nicht dem Stand der Technik einer Schutzeinrichtung. Für das sichere Betreiben wird der Einsatz eines selbsttätig wirkenden Schutzsystems (vorrangig Brückenschutz, Glieder-Schwingschutz nur für Maschinen vor Bj. 1995) empfohlen.

Wird der Klappenschutz mit Fügeleiste nicht ersetzt, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Ersatzmaßnahmen festzulegen, damit ein sicheres Verwenden der Maschine gewährleistet ist (Siehe FB-Aktuell Nr. 105).

Vor dem Arbeiten ist unter anderem folgendes zu beachten:
Beim Abrichten und Fügen mit Klappenschutz Fügeleiste einsetzen und Anschlag passend auf Werkstückbreite einstellen.

Stand: 08/2022