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Arbeitsschutz Kompakt Nr. 029

Arbeiten an Mehrblattkreissägemaschinen mit Plattenbandvorschub 

  • Mehrblattkreissägen verfügen nicht über Spaltkeile, die das Zurückschlagen von Werkstücken und Werkstückteilen verhindern könnten. 
  • Rückschlaggreifer (1) für das Werkstück und Splitterfänger (2, 4) können diese Aufgabe nur übernehmen, wenn sie vollständig vorhanden, richtig eingestellt und leichtgängig sind. 
  • Eine Funkenerkennungs- und -löschanlage in der Absaugleitung mindert das Risiko von Bränden in Silos und Filteranlagen.

Vor dem Arbeiten:

  • Beschäftigungsbeschränkungen für besondere Personengruppen einhalten (siehe „Weitere Informationen“).
  • Bedienungsanleitung der Herstellfirma beachten.
  • Regelmäßige Überprüfung folgender sicherheitsrelevanter Einstellungen:
    • Der Abstand der Spitze des Splitterfängers (2) zum Plattenband (7) darf maximal 1 mm betragen.
    • Bei ausgefederter Druckrolle (3) muss sich die Spitze der Greiferrückschlagsicherung (1) mindestens 5 mm unter der Werkstückoberfläche befinden.
    • Die unteren Splitterfangeinrichtungen (4) müssen das Plattenband um mindestens 30 mm überragen.
    • Seitliche Splitterfangeinrichtungen (8) müssen bis auf den Maschinentisch reichen.
  • Für den Werkstückabtransport ausgekleidete Rollenbahn lückenlos an der Maschine anbringen.
  • Nur mit Absaugung arbeiten (6).
  • Werkstückaufgabestelle möglichst so einrichten, dass die Bedienperson nicht im Gefahrenbereich der Maschine arbeiten muss (mögliche Werkstückrückschläge beachten).
  • Beim Einsatz zusätzlicher Fördereinrichtungen Einzugsstellen an Umlenkungen und Antrieben sorgfältig sichern (erhöhtes Risiko des Einziehens beim Tragen von Handschuhen).
  • Auf Stolperstellen achten, Fußboden im Bewegungsbereich um die Maschine sauber halten.
  • Bei Sägeblattwechsel und Einstellarbeiten schnittfeste Handschuhe tragen.
  • Zum Wechseln schwerer Sägepakete Hebehilfen verwenden.
  • Eng anliegende Kleidung tragen.
  • Sicherheitsschuhe, Gehörschutz, Handschuhe und Schutzbrille benutzen.
  • Beim Beschicken der Maschine vor der Einschuböffnung Lederschürze mit Splitterschutz tragen.

Während der Arbeiten:

  • Bei schweren Werkstücken Hebehilfen verwenden.
  • Nach Werkstückrückschlag Maschine umgehend stillsetzen und Rückschlagsicherungen auf Beschädigung prüfen
  • Ausschubbereich freihalten.
  • Druckwerk nur verstellen, wenn sich kein Werkstück in der Maschine befindet.
  • Bei Störungen Maschine ausschalten und Stillstand der Sägeblätter abwarten.
  • Rückschlagsicherungen und deren Sperre gegen Hochstellen nicht außer Funktion setzen.
  • Hochstelleinrichtungen nicht bei laufender Maschine betätigen (betrifft Maschinen, die vor 1988 gebaut wurden).

Nach dem Arbeiten:

  • Rückschlagsicherungen regelmäßig auf Leichtgängigkeit prüfen, verklemmte Holzstücke entfernen.
  • Verbogene Wellen von Rückschlagsicherungen umgehend von der Herstellfirma instand setzen lassen.
  • Für die Reinigung der Maschine Staubsauger verwenden.
  • Beim Reinigen mit Druckluftunterstützung Atemschutzmaske (FFP2) tragen und Druckluft in Richtung der eingeschalteten Absaugung führen.

Weitere Informationen:

  • DGUV Regel 109-606 „Branche Tischler- und Schreinerhandwerk"
  • BG 96.2 "Check für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schreinereien/Tischlereien"

Stand: 05/2019