Europäisches Recht

Die in den EU-Verträgen niedergelegten Ziele werden mit Hilfe unterschiedlicher Rechtsakte verwirklicht. Die wichtigsten Rechtsakte sind europäische Richtlinien und europäische Verordnungen.

  • EU-Richtlinien: Sie sind mittelbar gültig und richten sich an die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, d.h. sie werden erst durch die Umsetzung des nationalen Gesetz-, Verordnungs- oder Vorschriftengebers im einzelnen Mitgliedsstaat verbindlich.
  • EU-Verordnungen: Sie sind unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültig und gegenüber nationalem Recht vorrangig. Sie setzen anderslautende staatliche Vorschriften außer Kraft.

Aktuell ist zu beobachten, dass EU-Richtlinien nach einer Überarbeitung als EU-Verordnungen veröffentlicht werden.