DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"

Anhang 2

(zu §4)

Branchenspezifische Themen der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit

Die Ausbildungslehrgänge werden nach den Grundsätzen gestaltet, die das frühere BMA mit Schreiben vom 29. Dezember 1997 an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung im Rahmen der Fachaufsicht festgelegt hat.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die einen Ausbildungslehrgang mit Erfolg abgeschlossen haben, der nach den Grundsätzen gestaltet war, die das BMA mit Fachaufsichtsschreiben vom 2. Juli 1979 festgelegt hatte, dürfen weiterhin bestellt werden.

Anforderungen an Ausbildung und Tätigkeit der Fachkräfte für Arbeitssicherheit enthält die Broschüre „Inhalt und Ablauf der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit“ (BGI 838). Sie wird dem Unternehmer und der angehenden Fachkraft im Vorfeld der Ausbildungsmaßnahmen zugestellt.

Entsprechend Ziffer 7 des Fachaufsichtsschreibens des BMA vom 29. Dezember 1997 (Az: IIIb7-36042-5) zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit werden in der Ausbildungsstufe III (Bereichsbezogene Ausbildung) die erforderlichen bereichsbezogenen Kenntnisse vermittelt, wobei in der Regel auf das in den Ausbildungsstufen I und II erworbene Wissen aufgebaut wird. Dabei werden die Rahmenanforderungen gemäß der Ausbildungskonzeption berücksichtigt, wonach die Rahmenthemen der Ausbildungsstufe III den nachfolgenden 5 Themenfeldern zugeordnet werden:

  1. Spezifische Gefährdungsfaktoren,
  2. Spezifische Maschinen/Geräte/Anlagen,
  3. Spezifische Arbeitsverfahren,
  4. Spezifische Arbeitsstätten,
  5. Spezifische personalbezogene Themen.
LERahmenthemen/ThemenfelderUnterthemen (Lerninhalte)
8 Schutz vor Absturz aus der Höhe/ in die Tiefe• Arbeitsplätze
• Verkehrswege
• Benutzen von Leitern
• Absturzsicherungen • Auffangeinrichtungen
• Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
• Montageanweisung
8Gefahrstoffe, Brand- und
Explosionsschutz

aus dem Themenfeld 1: „Spezifische Gefährdungsfaktoren“
• Risikoanalyse und Experimente
• Baulicher Brandschutz
• Vorbeugender/ abwehrender Brandschutz
• Vermeiden explosionsfähiger Atmosphäre
• Vermeiden von Zündquelle
6Erzeugung, Bearbeitung, Verarbeitung
und Veredelung von Werk- und Baustoffen

Verkettete und flexible Systeme

aus dem Themenfeld 2: „Spezifische
Maschinen/ Geräte/ Anlagen“
• Beschaffung
• Betrieb
• Konzeptionierung, Planung und Bau
• Maschinen der be- und verarbeitenden Industrie
• branchenspezifische Fertigungsstraßen
• branchenspezifische Bearbeitungsstraßen
6Organisation der Instandhaltung/ Störungsbeseitigung





aus dem Themenfeld 3: „Spezifische Arbeitsverfahren“
• Schäden im Unternehmen – Erfassungsmethoden  – Kosten
• Arten der Instandhaltung – vorbeugend – instandsetzend – basierend auf Risikobewertung
• Abhilfestrategien
• Anforderungen an Neuanlagen zur Vermeidung von Störungen
• Störungsvermeidung beim Lagern und Stapeln
• Methoden der Einbeziehung von Beschäftigten
 
6Komplexe Verkehrssituationen





aus den Themenfeldern 1 und 4:
„Spezifische Gefährdungsfaktoren“, „Spezifische Arbeitsstätten“
• Transportmittel – Handtransport – Transporthilfsmittel – Flurförderzeuge – Krane – Lastaufnahmeeinrichtungen
• Transportwege – Türen, Tore, Durchfahrten
• Anforderungen an Transportmittel
• Personelle Voraussetzungen für die Durchführung  von Transporten: Staplerfahrer,  Auslieferungsfahrer, Polsterer
• Ladungssicherung
6Gefährdung/Belastung bestimmter Personengruppen


aus dem Themenfeld 5: Spezifische personalbezogene Themen
• Sicherheitsgerechte Organisationsstrukturen
• Organisatorische Voraussetzungen für ein besseres Sicherheits- und Gesundheitsschutz bewusstsein
• Instandhalter
• Lackierer
• Fenstermonteure

Ausbildungsmaßnahmen der Stufe III können bereits in den Zeiträumen zwischen den Präsenzphasen der Ausbildungsstufen I (Grundausbildung) und II (Vertiefende Ausbildung) durchgeführt werden, soweit die erforderlichen fachlichen Kenntnisse vorhanden sind.