Ionisierende Strahlung
Zu den ionisierenden Strahlen zählt man sowohl elektromagnetische Strahlen - wie Röntgen- und Gammastrahlung – als auch Teilchenstrahlung - wie Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung. Diese Strahlung ist dadurch charakterisiert, dass sie genügend Energie besitzt, um Atome und Moleküle zu ionisieren, das heißt aus elektrisch neutralen Atomen und Molekülen positiv und negativ geladene Teilchen zu erzeugen.
Beim Durchgang durch Materie – zum Beispiel durch eine Zelle oder einen Organismus - gibt die ionisierende Strahlung Energie ab. Ist diese hoch genug, kann es zu schweren Strahlenschäden kommen.
Ionisierende Strahlung ist sowohl Teil der Natur als auch das Resultat menschlicher Tätigkeit. Natürliche radioaktive Stoffe sind im Menschen sowie in den Böden und Gesteinen der Erdkruste vorhanden. In der Medizin, Forschung, Technik und durch Nutzung der Atomenergie werden radioaktive Stoffe gezielt verwendet und künstlich erzeugt.
Die breite Palette der technischen Nutzung für die Industrie erstreckt sich unter anderem auf folgende Bereiche
- Untersuchung von Verweilzeiten, Vermischungen und Transportvorgängen
- Messung von Ablagerungen; Lecktests; Bestrahlungs- und Sterilisationsanlagen
- Bestimmung von Materialparametern, wie z.B. Flächenmasse, Dichte, Feuchte und Dicke
- Strahlenquellen zur Prozessüberwachung, z.B. Füllstandsmessung, Steuerung und Havarievermeidung, sowie
- zerstörungsfreie Materialprüfung mit umschlossenen radioaktiven Stoffen von Rohren und Werkstücken etc
Welche Regelungen gelten für den Umgang mit ionisierenden Strahlen?
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen unterliegt der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Die Strahlenschutzverordnung vom 1. August 2001 enthält Regelungen zum Schutze von Berufstätigen und Bevölkerung bei natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen. In § 3 der Strahlenschutzverordnung definiert der Begriff "Arbeiten" den Umgang mit bestimmten natürlichen radioaktiven Stoffen. In der Anlage XI der Strahlenschutzverordnung werden explizit bestimmte "Arbeiten" aufgeführt, bei denen erheblich erhöhte Strahlenexpositionen auftreten können.
Grundsätzlich gilt § 94 der Strahlenschutzverordnung. Dieser gibt vor, dass Maßnahmen zu treffen sind, um unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls die Strahlenexposition so gering wie möglich zu halten (Minimierungsgebot).
Bei einer möglichen Überschreitung der effektiven Jahresdosis von 6 mSv sind Schutzmaßnahmen zur Dosisreduzierung vorzusehen. Die Messergebnisse, die vorgesehenen Maßnahmen zur Dosisreduzierung, die konkrete Art der Arbeit und die Anzahl der betroffenen Personen sind der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Gesetze, Verordnungen
In Deutschland ist der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung durch spezielle Gesetze und Verordnungen geregelt. Es gelten folgende Strahlenschutzgrundsätze:
- Alle Anwendungsformen ionisierender Strahlen, die zu keinem Nutzeffekt führen, sind zu unterlassen,
- jede Strahlenexposition ist unter Beachtung des Standes von Wissenschaft und Technik und unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auch unterhalb der durch Schutzvorschriften festgelegten Grenzwerte so niedrig wie möglich zu halten.
Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz) verfolgt unter anderem den Zweck, Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen.
Die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung) regelt die Genehmigungs- und Anzeigepflicht für Umgang, Beförderung, Ein- und Ausfuhr sowie Erwerb und Abgabe von radioaktiven Stoffen. Es werden organisatorische und physikalisch-technische Schutzmaßnahmen und medizinische Vorkehrungen vorgeschrieben. Darüber hinaus sind Genehmigungsvorschriften des Atomgesetzes für den Umgang mit Kernbrennstoffen und für die Errichtung und den Betrieb entsprechender Anlagen konkretisiert.
Die Röntgenverordnung (RÖV) ist auf die spezifischen Strahlenschutzprobleme der medizinischen und technischen Röntgenanlagen zugeschnitten.