Einrichtungen, Arbeitsmittel und PSA

Um das Ausrutschen, Stolpern oder Abstürze auf Verkehrswegen zu Arbeitsplätzen zu vermeiden, müssen die Zugänge dazu folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ausreichend tragfähig (statischer Nachweis)
  • sicher begehbar und befahrbar
  • Breite des Weges ist der Benutzung angepasst

Sichere Zugänge zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen führen über Treppen oder Laufstege. Speziell Treppen werden dem Baufortschritt entsprechend angepasst und ermöglichen den jeweils nachfolgenden Gewerken einen sicheren Aufstieg.

Arbeitsplätze

Auf hochgelegenen Arbeitsplätzen ist die Absturzgefahr besonders hoch. Deshalb sind Einrichtungen und Arbeitsmittel einzusetzen, um ein Abstürzen von Personen zu verhindern oder aber abstürzende Personen sicher aufzufangen. Dazu gehören:

  • Gerüste
  • temporärer Seitenschutz
  • fahrbare Arbeitsbühnen
  • fahrbare Hubarbeitsbühnen
  • hochziehbare Personenaufnahmemittel
  • Arbeitsplattformnetze
  • Leitern und
  • Schutznetze

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gA)

Da es nicht immer möglich ist, eine technische Maßnahme gegen den Absturz zu ergreifen, wie etwa einen Seitenschutz oder Auffangnetze, ist in diesen Fällen eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA gA) Pflicht.

PSA gA sind Systeme zur Sicherung von Personen an einem Anschlagpunkt. Sie können zwar den Absturz nicht verhindern, fangen Personen nach einem Sturz jedoch sicher auf. Auf diese Weise werden Fallhöhe und auf den Körper einwirkende Kräfte auf ein erträgliches Maß reduziert.

Der Einsatz einer PSA gA ist sorgfältig vorzubereiten. Dies gilt besonders für eventuell nötige Rettungsmaßnahmen, da das Hängen im Auffanggurt bereits nach wenigen Minuten Gesundheitsschäden verursachen oder unter ungünstigen Bedingungen auch tödlich verlaufen kann. Im Anschluss an die Rettung wird bei Personen, die bei Bewusstsein sind, eine Flachlagerung empfohlen. Die früher übliche Hock- oder Kauerstellung ist nicht erforderlich, da bisher vermutete Risiken durch mehrere Studien nicht bestätigt wurden. 

Weiterführende Informationen und Downloads

Fach-Informationen (FI)