Nutzungsdauer von C-Haken

Information an die gemäß §28 der Unfallverhütungsvorschrift „Krane“ DGUV Vorschrift 52 durch die Berufsgenossenschaft Holz und Metall für die Prüfung von Kranen ermächtigten Sachverständigen:

Beinahe-Unfall

In einer Vakuumschmelze war ein C-Haken (Baujahr 1987) gebrochen. Der Haken war beim Schadenseintritt demnach rund 30 Jahre alt. Nach Angaben des Betriebs war in diesem Zeitraum von rund 50.000 Lastspielen auszugehen. In dieser Zeit waren zwar regelmäßig Sichtprüfungen durchgeführt worden, jedoch keine Rissprüfungen (z. B. mittels Farbeindringverfahren).

Die anschließende Unfalluntersuchung wurde vom IFA durchgeführt. Dabei wurde Folgendes festgestellt:

Bei Lastaufnahmemitteln wird keine Ermittlung der theoretischen Nutzungsdauer gefordert, wie dies bei Hebezeugen bekannt ist. Die Lastwechsel werden im Betrieb in der Regel nicht dokumentiert.

Lastaufnahmemittel haben in der Regel jedoch Belastungsgrenzen, z. B. 20.000 Lastwechsel gemäß DIN EN 13155:2014 „Krane – Sicherheit – Lose Lastaufnahmemittel“ bzw. ehemalige Unfallverhütungsvorschrift „Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ (VBG 9a) bei Lastaufnahmemitteln, die vor dem 01.01.1995 nach den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften gebaut wurden, oder Grenzen, die durch die Beanspruchungsgruppe nach DIN 15018-1:1984-11“Krane; Grundsätze für Stahltragwerke; Berechnung“ gegeben sind.

Das Themenfeld empfiehlt folgende Maßnahmen:

  • Vorzugsweise sind duktile Werkstoffe für C-Haken einzusetzen, bei denen vor dem Bruch erst eine Verformung auftritt.
  • Sind nicht duktile Werkstoffe eingesetzt worden oder sind keine Angaben zum Werkstoff bekannt, sind Sichtprüfungen nicht ausreichend; es sind zusätzliche Rissprüfungen erforderlich (z. B. Farbeindringverfahren).
  • Es wird empfohlen, innerhalb der Toleranzgrenzen des Lastaufnahmemittels vor Durchführung der Rissprüfung per Farbeindringverfahren die kritischen Stellen freizuschleifen und ggf. auch zu polieren.
  • Wenn keine Angaben des Herstellers zur Lebensdauer vorliegen, ist in der Regel die Lebensdauergrenze nach 20.000 Lastwechseln erreicht.
  • Wenn Lastaufnahmemittel die vom Hersteller vorgesehene Lebensdauergrenze erreicht haben, sind sie abzulegen.  

Zuständiger Fachreferent

Dietmar Kraus

Abteilung Technologien Holz und Metall
Sachgebiet Krane und Hebetechnik, Intralogistik

Arcadiastraße 8
40472 Düsseldorf

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