Verantwortung im Arbeitsschutz
Verantwortung im Arbeitsschutz hat jeder, der im Berufsleben steht und zwar ohne Ausnahme. Arbeits- und Gesundheitsschutz sind arbeitsvertraglich als Nebenpflicht gefordert und in den Arbeitsschutzgesetzen konkretisiert. Wer Weisungen erteilt, ist demnach eine Führungskraft und trägt in seinem Aufgabenbereich die Verantwortung für die ihm unterstellten Beschäftigten.
Führungskräfte/Vorgesetzte tragen dafür Sorge, dass in ihrem Aufgabenbereich alle Beschäftigten die Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten. Der Ablauf:
- Gefährdungen ermitteln und beurteilen
- erforderliche Schutzmaßnahmen ergreifen und umsetzen
- schriftliche Betriebsanweisungen veröffentlichen
- geeignete Mitarbeiter auswählen
- Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen
- Arbeitsschutzpflichten richtig übertragen
- Defizite beheben
Wer nicht handeln kann, muss Meldung machen. Diese Pflicht schreibt die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ auch für die Beschäftigten fest.
- Pflichten des Unternehmers
- Pflichten der Versicherten