Laserstrahlung

Ein Laser projeziert grüne Strahlen. © Denis Dryashkin / Fotolia.com

Laserstrahlung ist eine künstlich erzeugte optische Strahlung mit speziellen Eigenschaften. Das Licht ist einfarbig oder "monochrom". Ein erzeugter Strahl kann nahezu parallel sein. Er ist sehr gut fokussierbar. Damit kann Leistung in Form von Licht über große Entfernungen übertragen werden, andererseits können sehr hohe Leistungsdichten auf kleinen Flächen erreicht werden.

In der Materialbearbeitung wird i.a. infrarote Laserstrahlung eingesetzt. Damit wird u.a. geschweißt, geschnitten, beschriftet.

Eine Gefährdung kann gegeben sein, wenn Laserstrahlung auf Auge oder Haut trifft.

Risiko- und Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Der Hersteller eines Lasergerätes oder einer Maschine, die einen Laser enthält, legt aufgrund seiner Risikobeurteilung erforderliche Schutzmaßnahmen fest. Dies sind in erster Linie technische Schutzmaßnahmen. Unter anderem sind die Systeme nach Möglichkeit vollständig umhaust, Wände und Fenster der potentiell auftreffenden Laserstrahlung angepasst, Türen abgefragt.

Die Geräte oder Systeme werden klassifiziert. Dabei werden Systeme, bei denen potentiell eine Gefährdung für Auge und Haut gegeben ist, der Laserklasse 4 zugeordnet. Systeme, bei denen Laserstrahlung sicher nie zugänglich ist, haben die Laserklasse 1.

Die EG Maschinenrichtlinie

Die Rechtsgrundlage ist hier die EG Maschinenrichtlinie (9. ProdSV), Schutzmaßnahmen werden in Normen beschrieben, beispielsweise in der Normenreihe DIN EN 60825. Der Hersteller erklärt in seiner Konformitätserklärung, dass er erforderliche Schutzmaßnahmen umgesetzt hat.

Der Betreiber ermittelt in seiner Gefährdungsbeurteilung, ob gefährdende Laserstrahlung trotz der technischen Schutzmaßnahmen des Herstellers zugänglich ist oder zugänglich sein kann. Dann hat er weitere Schutzmaßnahmen festzulegen. Dazu gehört die Ermittlung der sog. Laserbereiche. Diese können baulich abgegrenzt sein. Stellwände können Anwendung finden. Organisatorisch ist u.a. zu regeln, dass sich keine nicht erforderlichen Personen im Laserbereich aufhalten.

Persönliche Schutzmaßnahmen sind in erster Linie Laserschutzbrillen. Diese müssen dem eingesetzten Laser entsprechend ausgewählt werden - also entsprechend der Wellenlänge der Strahlung und der potentiellen Leistungsdichte auf der Brille.

Hat der Betreiber nicht die notwendige Fachkunde zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, hat er eine sog. "Fachkundige Person" hinzuzuziehen. Ein ausgebildeter Laserschutzbeauftragter unterstützt bei der Umsetzung der ermittelten Schutzmaßnahmen und überwacht den sicheren Betrieb des Lasers.

Der Betrieb der Lasereinrichtung ist in der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) geregelt, erläutert durch die - derzeit noch in der Erstellung befindlichen - Technischen Regeln zur Verordnung über künstliche optischen Strahlung TROS "Laser".

Normen

Zum Thema "Laserstrahlung" existieren folgende Normen

  • DIN EN 60825-1: Lasereinrichtungen
  • DIN EN 60825-4: Laserschutzwände
  • DIN EN ISO 11553-1: Laserbearbeitungsmaschinen
  • DIN EN ISO 11553-2: Handgeführte Laserbearbeitungsgeräte
  • DIN EN 12254: Abschirmung von Laserarbeitsplätzen
  • DIN EN 207: Laserschutzbrillen

Die Normen können beim Beuth-Verlag bezogen werden.

Weiterführende Informationen und Downloads

Die Normen können beim Beuth-Verlag bezogen werden:

  • DIN EN 60825-1: Lasereinrichtungen
  • DIN EN 60825-4: Laserschutzwände
  • DIN EN ISO 11553-1: Laserbearbeitungsmaschinen
  • DIN EN ISO 11553-2: Handgeführte Laserbearbeitungsgeräte
  • DIN EN 12254: Abschirmung von Laserarbeitsplätzen
  • DIN EN 207: Laserschutzbrillen