Galvanisieren

Mit dem Themenfeld "Galvanik" spricht die BGHM Betreiber und Hersteller von Anlagen in Arbeitsbereichen der Oberflächenveredelung, der Galvanotechnik und des Eloxierens an. Deren Experten geben Empfehlungen für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und für entsprechende Verfahrensweisen in den betreffenden Arbeitsbereichen.

Unter dem Stichwort "Galvanotechnik" ist das galvanische (elektrochemische) und das außenstromlose (chemische) Aufbringen von metallischen und nichtmetallischen Schichten auf metallische sowie nichtmetallische Oberflächen im Tauchverfahren zusammengefasst. Während dieses Verfahrens, werden die Teile auf Gestellen oder in Behältern wie Trommeln, Körben oder Glocken behandelt.

Als Eloxieren wird die anodische Oxidation von Aluminium bezeichnet; je nach Verfahren entstehen dabei verschleißfeste Oxidschichten unterschiedlicher Stärke. Man unterscheidet dabei das Schwefelsäure- und vom Oxalsäure-Verfahren, das in der Regel mit Gleichstrom betrieben wird.

Arbeitsbereiche

Im Rahmen des Themenfeldes "Galvanik" werden folgende Arbeitsbereiche betrachtet und Maßnahmen aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes abgeleitet:

  • Vorbehandlungsverfahren:
    • Polieren, Glänzen,
    • Alkalische Entfettung,
    • Elektrolytische Entfettung,
    • Dekapieren,
    • Beizen.
  • Beschichtungsverfahren:
    • Glanzverchromen,
    • Hartverchromen,
    • Chromatieren,
    • Vernickeln, Glanznickel/Halbglanznickel (elektrochemisch)
    • Vernickeln (chemisch),
    • Verkupfern,
    • Verzinken.
  • Eloxieren.

Hersteller und Betreiber finden bei der BGHM kompetente Ansprechpartner, die Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz beantworten und pragmatische Lösungen erarbeiten. Die BGHM-Fachleute beraten Hersteller bei der Umsetzung einschlägiger Sicherheitsvorschriften für galvanotechnische Oberflächenbehandlungsanlagen. Betreiber erhalten Informationen über die in ihrem speziellen Fall zu beachtenden Gefährdungen. Außerdem helfen BGHM-Experten dabei, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Beratung von Betreibern und Unternehmern

Für Betreiber wurde die ehemalige Unfallverhütungsvorschrift VBG 57 "Elektrolytische und chemische Oberflächenbehandlung; Galvanotechnik" im Rahmen der Neuordnung der berufsgenossenschaftlichen Schriften anwenderbezogen in die DGUV Regel 109-602 "Branche Galvanik" überführt.

Die DGUV Regel 109-602 „Branche Galvanik" gibt den Mitarbeitern in Betrieben der elektrochemischen und chemischen Oberflächenbehandlung Hinweise für das sichere Arbeiten in den betreffenden Prozessen. Instandhaltung, Lager- und Transportarbeiten werden ebenfalls berücksichtigt.

Die Gefährdungen in galvanotechnischen Bereichen können zu Verätzungen, Stürzen und Abstürzen in galvanische Bäder, sowie zu Quetschungen führen, oder können die orale, dermale oder inhalative Aufnahme von Gefahrstoffen zur Folge haben.

Die DGUV Information 209-009 „Galvaniseure“ (ehemals BGI 552) konkretisiert in einer höheren Detailtiefe die in der übergeordneten DGUV Regel 109-602 „Branche Galvanik“ formulierten Anforderungen.

Die DGUV Information 213-716 „Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Galvanotechnik und Eloxieren“ behandelt ausschließlich die inhalative Gefährdung. Sie zeigt wie sichergestellt werden kann, dass Arbeitsplatzgrenzwerte und andere Beurteilungs-maßstäbe eingehalten sind.

Aufgrund der in Galvanik- und Anodisieranlagen eingesetzten Gefahrstoffe und der verwendeten Verfahren können innerhalb und im Umfeld dieser Anlagen explosionsfähige Gemische entstehen, die zu Gefährdungen durch Explosionen führen können. Daher ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Explosions-schutzdokument für diese Anlagen zu erstellen.

Die Fachbereich AKTUELL FBHM 122 „Hilfestellungen zum Explosionsschutz-konzept und zur Zoneneinteilung für explosionsgefährdete Bereiche verschiedener Verfahren in Galvanik- und Anodisieranlagen“ leitet Beispiele für die explosionsgefährdeten Bereiche in Galvanikanlagen ab und unterstützt bei der Erstellung der Explosionsschutzdokumente. Sie ergänzt damit die Gefährdungsbeurteilung nach der DGUV Regel 109-602 „Branche Galvanik“ und der DGUV Information 209-006 „Galvanisieren“, indem sie für alle Verfahren mit Gefährdungen durch Explosionen Hilfestellungen zum angewandten Explosions-schutzkonzept und zur Zoneneinteilung liefert.

Beratung von Herstellern

Für die Hersteller zeigt sich die partnerschaftliche Zusammenarbeit in kompetenter Beratung einzelner Unternehmen oder Unternehmensgruppen.

Mit Industrieverbänden hat sich auf dem Gebiet der Galvanotechnik ebenfalls eine gute Zusammenarbeit etabliert, dazu gehört der Zentralverband Oberflächentechnik (ZVO).

Normung

Sicherheitsanforderungen für den Bau galvanotechnischer Anlagen definiert die Typ-C-Norm (Produktnorm) DIN EN 17059 „Galvanik- und Anodisieranlagen – Sicherheitsanforderungen“. Diese Produktnorm wurde von einem Team aus Industrieverbänden, Herstellern, Betreibern und anderen Arbeitsschutzexperten unter Leitung des Themenfeldes Galvanik in einem europäischen Normungsprojekt auf nationaler und europäischer Ebene erarbeitet.

Alle signifikanten Gefährdungen, die an Galvanik- und Anodisieranlagen auftreten können, beurteilt die DIN EN 17059 und gibt entsprechende Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik zur Risikominimierung an. Es werden geeignete Verfahren zur Überprüfung dieser Sicherheitsanforderungen festgelegt, sowie Vorgaben für die Anlagenkennzeichnung und Mindestanforderungen an den Betrieb definiert.

Die Produktnorm DIN EN 17059 gilt für die Konstruktion von Galvanik- und Anodisieranlagen einschließlich ihrer Transportsysteme zur Oberflächenbehandlung industrieller Waren mittels anorganischer oder organischer Elektrolyte oder mittels anderer Prozessmedien.

Galvanikanlagen im Sinne der DIN EN 17059 sind Anordnungen von Prozessbädern für das

  • elektrolytische Behandeln von Werkstücken (z. B. elektrolytisches Reinigen, Passivieren, Elektroätzen, Polieren, elektrolytisches Polieren und Glänzen, Trocknen),
  • nass-chemische Behandeln von Werkstücken (z. B. Entfetten, Passivieren, chemisches Polieren, Ätzen, Dekapieren, Schwärzen),
  • elektrolytische und außenstromlose Metallabscheiden, auch auf durch entsprechende Behandlung elektrisch leitend gemachten, nichtmetallischen Werkstücken,
  • Ändern der Stoffzusammensetzung an der Oberfläche von metallischen Werkstücken, z. B. Polieren, Brünieren, Phosphatieren, Chromatieren und
  • Anodisieren (anodische Oxidation),

einschließlich der Spülbäder und der entsprechenden Transportsysteme (z. B. Hebezeuge, Portalsysteme, Trommeln), wobei die Waren in die Prozessbäder ein- und ausgefahren werden.

Die DIN EN 17059 unterscheidet drei Bauarten von Galvanikanlagen:

  • Bauart 1: manuelle Anlagen
  • Bauart 2: halbautomatische Anlagen
  • Bauart 3: vollautomatische Anlagen

Schließlich legt die DIN EN 17059 auch die Kennzeichnung der Galvanikanlagen und die Anforderungen an die Benutzerinformationen (z.B. an die Betriebsanleitung) fest.

Weiterführende Informationen und Downloads